Auf dieser Seite
- E-Bike-Kategorien und Geschwindigkeitsbegrenzungen in Deutschland
- Standard-Pedelecs: 25 km/h ist die entscheidende Grenze
- Darf man mit einem Pedelec schneller als 25 km/h fahren?
- S-Pedelecs: Motorunterstützung bis 45 km/h
- Was gilt für E-Bikes mit Gasgriff?
- Sind 750-W- oder 1.000-W-E-Bikes in Deutschland erlaubt?
- E-Bike-Tuning und Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung
- Kurzübersicht
In Deutschland hängt die zulässige Geschwindigkeit eines E-Bikes von seiner rechtlichen Einstufung, der Geschwindigkeit der Motorunterstützung, der Motorleistung und davon ab, ob der Motor das Fahrrad auch ohne Treten antreiben kann.
Für die meisten Fahrer ist 25 km/h die wichtigste Grenze. Dies ist die maximale Geschwindigkeit mit Motorunterstützung bei einem normalen Pedelec, das rechtlich grundsätzlich wie ein herkömmliches Fahrrad behandelt wird.
E-Bike-Kategorien und Geschwindigkeitsbegrenzungen in Deutschland
| Kategorie | Max. Geschwindigkeit mit Motorunterstützung | Max. Nenndauerleistung | Rechtliche Einstufung | Wichtige Regeln und Anforderungen |
|---|---|---|---|---|
| Pedelec (Standard-E-Bike) | 25 km/h | 250 W Nenndauerleistung | Fahrrad | Kein Führerschein, Versicherungskennzeichen oder keine Fahrzeugzulassung erforderlich. Darf grundsätzlich auf normalen Radwegen gefahren werden. Ein Fahrradhelm wird empfohlen, ist aber grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben. |
| S-Pedelec (Speed-Pedelec) | 45 km/h | Bis zu 4.000 W innerhalb der entsprechenden Fahrzeugklasse | Kleinkraftrad / L1e-B | Erfordert eine entsprechende Fahrerlaubnis, ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis bzw. Typgenehmigung und einen geeigneten Helm. Muss grundsätzlich auf der Fahrbahn gefahren werden und darf normale Radwege nicht benutzen, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist. |
| E-Bike / E-Mofa (Motorantrieb ohne Treten) | Typischerweise 20–25 km/h, abhängig von der Einstufung | Abhängig von der Fahrzeugklasse | Motorisiertes Fahrzeug / Mofa | Je nach Einstufung können eine Mofa-Prüfbescheinigung, ein Versicherungskennzeichen und die Einhaltung kraftfahrzeugrechtlicher Vorschriften erforderlich sein. Die Nutzung von Radwegen ist stärker eingeschränkt als bei normalen Pedelecs. |
Standard-Pedelecs: 25 km/h ist die entscheidende Grenze
Die meisten Elektrofahrräder in Deutschland sind Pedelecs.
Der Motor unterstützt den Fahrer nur beim Treten. Die Unterstützung wird schrittweise reduziert und endet, wenn das Fahrrad etwa 25 km/h erreicht.
Ein normales Pedelec verfügt grundsätzlich über:
- Eine maximale Nenndauerleistung des Motors von 250 W
- Tretunterstützung bis 25 km/h
- Motorunterstützung nur beim Treten
- Optional eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h
Da diese Fahrzeuge rechtlich weitgehend wie herkömmliche Fahrräder behandelt werden, benötigen Fahrer grundsätzlich keinen Führerschein, keine Fahrzeugzulassung und kein Versicherungskennzeichen.
Darf man mit einem Pedelec schneller als 25 km/h fahren?
Ja.
Die Grenze von 25 km/h gilt für die Motorunterstützung und nicht zwingend für die tatsächliche Geschwindigkeit des Fahrrads.
Beispielsweise darf man schneller als 30 km/h fahren, wenn man:
- Bergab fährt
- Über die Abschaltgeschwindigkeit des Motors hinaus selbst tritt
- Nach dem Ende der Motorunterstützung ausschließlich mit eigener Muskelkraft weiter beschleunigt
Ab etwa 25 km/h darf der Motor jedoch keine normale Antriebsunterstützung mehr liefern.
Natürlich müssen weiterhin die geltenden Verkehrsregeln und örtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden.
S-Pedelecs: Motorunterstützung bis 45 km/h
Ein S-Pedelec kann den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h motorisch unterstützen.
Durch diese höhere Geschwindigkeit verändert sich die rechtliche Einstufung erheblich. Ein S-Pedelec wird nicht wie ein gewöhnliches Fahrrad behandelt, sondern fällt in eine Kraftfahrzeugklasse.
In der Regel bedeutet dies, dass erforderlich sind:
- Eine entsprechende Fahrerlaubnis, beispielsweise Klasse AM oder eine entsprechend höherwertige Fahrerlaubnis
- Ein Versicherungskennzeichen
- Eine Betriebserlaubnis bzw. Typgenehmigung
- Ein geeigneter Helm
- Die Einhaltung der vorgeschriebenen technischen Anforderungen für das Fahrzeug
Anders als ein normales Pedelec mit Unterstützung bis 25 km/h darf ein S-Pedelec grundsätzlich nicht auf gewöhnlichen Radwegen gefahren werden, selbst wenn diese bequem oder vom Autoverkehr getrennt sind. Normalerweise muss es auf der Fahrbahn gefahren werden, sofern Verkehrszeichen oder besondere Vorschriften nichts anderes erlauben.
Was gilt für E-Bikes mit Gasgriff?
Deutschland behandelt Fahrräder, die sich ohne Treten allein durch den Motor fortbewegen können, anders als normale Pedelecs.
Ein Gasgriff, der das Fahrzeug über die begrenzte Anfahr- oder Schiebehilfe hinaus antreibt, kann dazu führen, dass das Fahrzeug je nach technischen Eigenschaften als E-Bike, Mofa oder Kleinkraftrad eingestuft wird.
Dadurch können zusätzliche Anforderungen entstehen, darunter:
- Versicherung
- Versicherungskennzeichen
- Mofa-Prüfbescheinigung oder Führerschein
- Betriebserlaubnis bzw. Fahrzeugzulassung
- Helmpflicht
- Einschränkungen bei der Nutzung von Radwegen
Daher sollte bei einem international verkauften E-Bike mit vollwertigem Gasgriff nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass es in Deutschland als normales Pedelec gilt.
Sind 750-W- oder 1.000-W-E-Bikes in Deutschland erlaubt?
Ein 750-W- oder 1.000-W-E-Bike gilt nicht automatisch als legales Standard-Pedelec, nur weil die Motorunterstützung elektronisch auf 25 km/h begrenzt wurde.
Für die Einstufung als gewöhnliches Pedelec ist grundsätzlich eine maximale Nenndauerleistung von 250 W entscheidend, zusammen mit den Anforderungen an Tretunterstützung und Geschwindigkeit.
Leistungsstärkere Fahrzeuge können in Deutschland durchaus legal sein, sie können jedoch unter andere Fahrzeugklassen fallen und damit eine Betriebserlaubnis bzw. Typgenehmigung, Versicherung, Fahrerlaubnis und weitere vorgeschriebene Ausstattung benötigen.
Dies ist besonders wichtig, wenn leistungsstarke E-Bikes importiert werden, die ursprünglich für den US-amerikanischen Markt entwickelt wurden.
E-Bike-Tuning und Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung
Das Entfernen oder Manipulieren der 25-km/h-Begrenzung der Motorunterstützung eines normalen Pedelecs kann dessen rechtliche Einstufung grundlegend verändern.
Zu typischen Veränderungen gehören:
- Software zur Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung
- Tuning-Chips
- Manipulierte Geschwindigkeitssensoren
- Veränderte Einstellungen der Radgröße
- Controller, die den Motor auch oberhalb von 25 km/h weiter unterstützen lassen
Erfüllt das Fahrrad anschließend nicht mehr die Anforderungen eines normalen Pedelecs, kann es rechtlich zu einem Kraftfahrzeug werden, ohne über die dafür erforderliche Betriebserlaubnis oder Versicherung zu verfügen.
Die Nutzung eines solchen manipulierten Fahrrads im öffentlichen Straßenverkehr kann daher Konsequenzen hinsichtlich Betriebserlaubnis, Pflichtversicherung, Fahrerlaubnis und Haftung bei einem Unfall haben.
Kurzübersicht
| E-Bike-Typ | Grenze der Motorunterstützung | Führerschein | Versicherungskennzeichen | Normale Radwege |
|---|---|---|---|---|
| Standard-Pedelec | 25 km/h | Nein | Nein | Grundsätzlich ja |
| S-Pedelec | 45 km/h | Ja | Ja | Grundsätzlich nein |
| E-Bike / E-Mofa mit Gasgriff | Abhängig von der Einstufung | Häufig erforderlich | Häufig erforderlich | Eingeschränkt / abhängig von der Einstufung |
Für die meisten Menschen, die 2026 in Deutschland ein E-Bike kaufen, lässt sich die wichtigste Regel einfach zusammenfassen:
250 W + Tretunterstützung bis 25 km/h = Standard-Pedelec.
Ein solches Fahrzeug wird grundsätzlich wie ein Fahrrad behandelt. Unterstützt der Motor dagegen über 25 km/h hinaus, ermöglicht er einen erheblichen Antrieb ohne Treten oder überschreitet das Fahrzeug anderweitig die Anforderungen an ein Pedelec, können kraftfahrzeugrechtliche Vorschriften gelten.