Auf dieser Seite
- Wie schnell darf ein E-Bike fahren?
- Wie schnell darf ein E-Bike in Deutschland ohne Führerschein fahren?
- Was ist der Unterschied beim Tempolimit zwischen einem normalen Pedelec und einem S-Pedelec?
- Darf ich mit einem E-Bike, das 45 km/h fährt, auf dem Radweg fahren?
- Was passiert, wenn mein E-Bike beim Treten die 25-km/h-Grenze überschreitet?
- Himiway D5 2.0 20″: Komfort statt unnötiger Geschwindigkeit
- Gibt es in anderen europäischen Ländern andere Geschwindigkeitsregeln für E-Bikes?
- Brauche ich eine Versicherung oder ein Kennzeichen, wenn mein E-Bike schneller als 25 km/h fährt?
- Ist E-Bike-Tuning strafbar und welche Bußgelder drohen bei einer Geschwindigkeitserhöhung?
- Bei welcher Geschwindigkeit schaltet sich die Motorunterstützung eines normalen E-Bikes ab?
- Dürfen Minderjährige schnelle S-Pedelecs bis 45 km/h fahren?
- Gilt das Limit von 25 km/h für die Höchstgeschwindigkeit oder nur für die Motorunterstützung?

Wie schnell darf ein E-Bike fahren?
Wie schnell ein E-Bike fahren darf, hängt vom Fahrzeugtyp und von der rechtlichen Einstufung ab:
| Typ | Motorunterstützung bis | Eigene Muskelkraft / bergab | Rechtliche Einstufung & Vorgaben |
|---|---|---|---|
| Klassisches E-Bike (Pedelec) | 25 km/h | Schneller als 25 km/h möglich | Gilt als normales Fahrrad. Kein Führerschein, keine Versicherung und keine Helmpflicht (Helm wird jedoch empfohlen). |
| S-Pedelec (Speed-Pedelec) | 45 km/h | Motorunterstützung endet bei 45 km/h | Gilt als Kleinkraftrad (L1e-B). Führerschein, Versicherungskennzeichen und geeigneter Helm sind erforderlich. |
| E-Bike im engeren Sinne (Fahren per Motor ohne Treten) | 20 bis 45 km/h (je nach Modell) | Bauartbedingt begrenzt | Gilt je nach Ausführung rechtlich als Mofa oder Kleinkraftrad. Führerschein, Versicherungskennzeichen und gegebenenfalls Helm sind erforderlich. |
Was die 25-km/h-Grenze in der Praxis bedeutet
- Motorunterstützung endet: Bei einem gewöhnlichen Pedelec wird die Motorunterstützung bei 25 km/h abgeschaltet.
- Schneller fahren ist erlaubt: Du darfst mit eigener Muskelkraft oder bergab schneller als 25 km/h fahren, solange du die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen einhältst.
- Tuning ist nicht zulässig: Wird die Begrenzung der Motorunterstützung manipuliert, kann das Pedelec rechtlich zu einem Kraftfahrzeug werden, für das die erforderliche Zulassung bzw. Betriebserlaubnis fehlt. Das kann unter anderem Probleme mit dem Versicherungsschutz sowie rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wie schnell darf ein E-Bike in Deutschland ohne Führerschein fahren?
In Deutschland darf die Motorunterstützung bei einem E-Bike ohne Führerschein bis maximal 25 km/h aktiv sein.
Rechtlich wird zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen unterschieden:
1. Klassisches Pedelec (umgangssprachlich „E-Bike“)
- Motorunterstützung: Bis maximal 25 km/h bei einer Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt.
- Treten erforderlich: Der Motor unterstützt nur, während Sie in die Pedale treten.
- Führerschein: Nicht erforderlich. Das Pedelec gilt verkehrsrechtlich als Fahrrad (§ 1 Abs. 3 StVG).
- Schneller als 25 km/h: Mit eigener Muskelkraft oder bergab dürfen Sie auch schneller als 25 km/h fahren. Die Motorunterstützung endet jedoch bei 25 km/h.
2. E-Bikes im engeren Sinne (Fahren ohne Treten)
Dabei handelt es sich um Modelle, die sich per Gasgriff auch ohne Pedalbewegung fortbewegen können:
- Bis 6 km/h (Anfahr- bzw. Schiebehilfe): Führerscheinfrei.
- Bis 20 bzw. 25 km/h: Gelten je nach Ausführung als Leichtmofa oder Mofa. Dafür ist mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich (ausgenommen Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden).
3. S-Pedelecs (bis 45 km/h)
- S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h gelten als Kleinkrafträder (L1e-B).
- Dafür ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM oder ein entsprechender Führerschein, beispielsweise Klasse B, erforderlich.
- Zusätzlich sind ein Versicherungskennzeichen und ein geeigneter Helm vorgeschrieben.
Was ist der Unterschied beim Tempolimit zwischen einem normalen Pedelec und einem S-Pedelec?
Der Hauptunterschied liegt in der maximalen Geschwindigkeit der Motorunterstützung:
- Normales Pedelec: Der Elektromotor unterstützt beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h. Fährst du schneller, etwa mit eigener Muskelkraft oder bergab, schaltet sich die Motorunterstützung automatisch ab.
- S-Pedelec (Speed-Pedelec): Der Motor unterstützt beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 45 km/h.
Wichtige rechtliche Konsequenzen des höheren Tempolimits
Wegen der höheren Geschwindigkeit gilt ein S-Pedelec rechtlich nicht als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad (Klasse L1e-B). Daraus ergeben sich wesentliche Unterschiede:
| Merkmal | Pedelec (bis 25 km/h) | S-Pedelec (bis 45 km/h) |
|---|---|---|
| Rechtlicher Status | Fahrrad | Kleinkraftrad |
| Führerschein | Nicht erforderlich | Mindestens Klasse AM (oder z. B. Führerschein Klasse B) |
| Kennzeichen / Versicherung | Nicht erforderlich | Versicherungskennzeichen und Haftpflichtversicherung vorgeschrieben |
| Helmpflicht | Keine (Helm wird empfohlen) | Gesetzlich vorgeschrieben |
| Radwegnutzung | Grundsätzlich erlaubt | Grundsätzlich nicht erlaubt, außer wenn ausdrücklich freigegeben |
| Motorunterstützung | Bis 25 km/h | Bis 45 km/h |
Darf ich mit einem E-Bike, das 45 km/h fährt, auf dem Radweg fahren?
In Deutschland und Österreich grundsätzlich nein, in der Schweiz hingegen ja.
Ein E-Bike mit Motorunterstützung bis 45 km/h wird rechtlich als S-Pedelec bzw. Kleinkraftrad oder Motorfahrrad eingestuft – es gilt also nicht als herkömmliches Fahrrad.
Deutschland
- Radwege sind grundsätzlich tabu: Mit einem S-Pedelec dürfen Sie normale Radwege weder innerorts noch außerorts benutzen – auch dann nicht, wenn Sie den Motor ausschalten oder langsam fahren.
- Fahrbahn: Sie müssen grundsätzlich die Fahrbahn benutzen.
- Ausnahme: Radwege dürfen nur genutzt werden, wenn sie ausdrücklich für S-Pedelecs freigegeben sind.
Österreich
- Radwegverbot: S-Pedelecs gelten als Krafträder. Die Nutzung von Radwegen sowie kombinierten Geh- und Radwegen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
- Fahrbahn: Sie müssen die Fahrbahn benutzen.
Schweiz
- Radwegpflicht: In der Schweiz gilt für schnelle E-Bikes grundsätzlich das Gegenteil: Sie müssen vorhandene Radwege und Radstreifen benutzen. Die Fahrweise muss dabei an den übrigen Veloverkehr angepasst werden.
Was Sie bei 45-km/h-Modellen außerdem beachten müssen
- Führerschein: In Deutschland mindestens Klasse AM bzw. eine entsprechende Fahrerlaubnis wie Klasse B; in der Schweiz Kategorie M.
- Kennzeichen: Ein Versicherungskennzeichen bzw. Kontrollschild ist vorgeschrieben.
- Helmpflicht: Das Tragen eines geeigneten Helms ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Ausstattung: Je nach Land gelten zusätzliche Vorschriften für die technische Ausstattung, beispielsweise für Rückspiegel, Beleuchtung und weitere Sicherheitseinrichtungen.
Wer gezielt nach einem ebike 45 km/h sucht, sollte deshalb beachten, dass es sich in Deutschland in der Regel um ein S-Pedelec und nicht um ein gewöhnliches Pedelec handelt. Die höhere Motorunterstützung bringt zusätzliche rechtliche Anforderungen mit sich: Fahrerlaubnis, Versicherungskennzeichen und ein geeigneter Helm sind erforderlich. Auch bei der Routenplanung ist das wichtig, da normale Radwege grundsätzlich nicht genutzt werden dürfen, sofern sie nicht ausdrücklich für diese Fahrzeugklasse freigegeben sind.
Was passiert, wenn mein E-Bike beim Treten die 25-km/h-Grenze überschreitet?
Sobald ein normales Pedelec die 25-km/h-Grenze überschreitet, endet die Motorunterstützung automatisch. Das Fahrrad bremst dabei nicht aktiv ab, sondern lässt sich weiterhin wie ein normales Fahrrad fahren.
Was technisch und beim Fahren passiert
- Sanftes Aussetzen der Motorunterstützung: Moderne Antriebe schalten die Unterstützung meist nicht abrupt bei exakt 25,0 km/h ab, sondern reduzieren sie im Bereich um 25 km/h schrittweise, um einen plötzlichen Übergang zu vermeiden.
- Tretwiderstand und Gewicht: Sobald die Motorunterstützung endet, musst du das zusätzliche Gewicht von Fahrrad, Akku und Motor mit eigener Muskelkraft bewegen. Bei modernen Antrieben sorgt ein Freilauf in der Regel dafür, dass du nicht direkt gegen den Motor treten musst.
- Schnelleres Fahren ist erlaubt: Du darfst schneller als 25 km/h fahren, beispielsweise mit eigener Muskelkraft oder bergab. Die 25-km/h-Grenze bezieht sich auf die Motorunterstützung und ist kein allgemeines Tempolimit für das Pedelec.
- Wiedereinsetzen der Unterstützung: Fällt die Geschwindigkeit wieder unter 25 km/h, etwa durch Gegenwind oder eine Steigung, setzt die Motorunterstützung beim Treten automatisch wieder ein.
Auch bei einem E Fatbike 25 km/h gilt diese Grenze nur für die elektrische Motorunterstützung. Die breiten Reifen oder das höhere Gewicht eines Fatbikes ändern daran nichts: Ab 25 km/h endet die Unterstützung, während du mit eigener Muskelkraft oder bergab weiterhin schneller fahren kannst. Sinkt die Geschwindigkeit wieder unter diese Grenze, setzt die Motorunterstützung beim Treten automatisch wieder ein.
Himiway D5 2.0 20″: Komfort statt unnötiger Geschwindigkeit
Wer ein E-Bike für den Alltag sucht, sollte nicht nur auf die Höchstgeschwindigkeit achten. Komfort, Stabilität und ein einfacher Auf- und Abstieg sind mindestens genauso wichtig. Genau hier spielt das Himiway D5 2.0 20″ E-Fatbike seine Stärken aus.
Mit seinen breiten 20-Zoll-Fat-Reifen bietet es viel Grip und ein stabiles Fahrgefühl auf Asphalt, Schotter und unebenen Wegen. Die Vollfederung mit Federung vorne und hinten sorgt zusätzlich für mehr Komfort auf längeren Fahrten. Damit ist das Modell eine interessante Wahl für alle, die ein vielseitiges fatbike e bike für Alltag und Freizeit suchen.
Dank der kompakten 20-Zoll-Laufräder und des gut zugänglichen Rahmens eignet sich das D5 2.0 20″ besonders als E-Bike für kleine Frauen. Gleichzeitig machen die komfortable Sitzposition, die hohe Stabilität und der erleichterte Einstieg das Modell auch für Fahrer interessant, die gezielt nach einem senioren e-bike mit tiefem einstieg suchen.
Wer also weniger Wert auf extreme Geschwindigkeit und mehr auf Komfort, Kontrolle und Alltagstauglichkeit legt, findet im Himiway D5 2.0 20″ eine überzeugende Alternative für tägliche Fahrten und entspannte Wochenendausflüge.
Gibt es in anderen europäischen Ländern andere Geschwindigkeitsregeln für E-Bikes?
Für Standard-E-Bikes (Pedelecs) sind die Geschwindigkeitsregeln in Europa weitgehend vereinheitlicht. Bei schnellen E-Bikes (S-Pedelecs) und den allgemeinen Verkehrsregeln gibt es jedoch deutliche länderspezifische Unterschiede.
Standard-E-Bikes (Pedelecs bis 25 km/h)
Aufgrund der EU-Verordnung 168/2013 und der Norm EN 15194 gilt in den EU-Ländern weitgehend dieselbe technische Grenze:
- Motorunterstützung bis 25 km/h: Der Elektromotor darf nur unterstützen, während in die Pedale getreten wird, und muss die Unterstützung bei 25 km/h beenden.
- Nenndauerleistung: In der EU auf maximal 250 Watt begrenzt. In der Schweiz sind für langsame E-Bikes höhere Motorleistungen zulässig, die Unterstützung endet jedoch ebenfalls bei 25 km/h.
- Rechtlicher Status: Pedelecs gelten grundsätzlich als Fahrräder und dürfen reguläre Radwege nutzen.
Speed-Pedelecs (S-Pedelecs bis 45 km/h)
Bei S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h gelten zusätzlich nationale Verkehrsregeln. Deshalb unterscheiden sich die Vorschriften je nach Land:
| Land | Radwegnutzung bei S-Pedelecs | Besonderheiten & Geschwindigkeitsbegrenzungen |
|---|---|---|
| Deutschland | Grundsätzlich verboten | S-Pedelecs müssen in der Regel die Fahrbahn benutzen; Helmpflicht. |
| Niederlande | Abhängig von der Art des Radwegs | Auf Rad-/Mopedwegen gelten je nach Lage niedrigere Höchstgeschwindigkeiten; auf der Fahrbahn sind bis zu 45 km/h zulässig. |
| Schweiz | Radwege und Radstreifen müssen grundsätzlich benutzt werden | Für schnelle E-Bikes gelten besondere Vorschriften, unter anderem zu Geschwindigkeit, Beleuchtung und Tachometer. |
| Dänemark | Auf Radwegen erlaubt | S-Pedelecs dürfen Radwege nutzen, müssen ihre Geschwindigkeit jedoch an die Verkehrssituation anpassen. |
| Belgien | Abhängig von Beschilderung und Geschwindigkeitsbegrenzung | Je nach Straße und zulässiger Höchstgeschwindigkeit kann die Nutzung des Radwegs erlaubt, vorgeschrieben oder verboten sein. |
Wichtige Unterschiede bei Verkehrs- und Verhaltensregeln
- Tempozonen und angepasste Geschwindigkeit: In verkehrsberuhigten Bereichen, Fußgängerzonen oder vergleichbaren Zonen gelten je nach Land besondere Geschwindigkeitsvorschriften.
- Helmpflicht bei Standard-Pedelecs: Während in Deutschland und Österreich für erwachsene Fahrer von 25-km/h-Pedelecs grundsätzlich keine allgemeine Helmpflicht gilt, können in anderen Ländern je nach Alter und Straßenart strengere Vorschriften gelten.
- Tuning und Kontrollen: Manipulationen, durch die die Motorunterstützung eines normalen Pedelecs über 25 km/h hinaus aktiv bleibt, können die rechtliche Einstufung des Fahrzeugs verändern und zu Bußgeldern oder weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.
Brauche ich eine Versicherung oder ein Kennzeichen, wenn mein E-Bike schneller als 25 km/h fährt?
Ja, wenn die Motorunterstützung über 25 km/h hinausgeht.
Sobald ein E-Bike durch Motorunterstützung schneller als 25 km/h fährt – in der Regel bis zu 45 km/h –, gilt es in Deutschland nicht mehr als herkömmliches Pedelec, sondern als Kraftfahrzeug, beispielsweise als S-Pedelec bzw. Kleinkraftrad.
Daraus ergeben sich besondere rechtliche Pflichten:
Die Pflichten im Überblick
- Versicherungskennzeichen: Sie benötigen ein gültiges Versicherungskennzeichen als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine private Haftpflichtversicherung reicht dafür nicht aus.
- Betriebserlaubnis / CoC: Das Fahrzeug benötigt die erforderliche Betriebserlaubnis bzw. Typgenehmigung, um im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden zu dürfen.
- Führerschein: Sie benötigen mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM oder eine entsprechende Fahrerlaubnis, beispielsweise Klasse B.
- Helmpflicht: Es gilt eine gesetzliche Helmpflicht. Vorgeschrieben ist ein geeigneter Schutzhelm.
- Verkehrsflächen: Normale Radwege dürfen mit einem S-Pedelec grundsätzlich nicht benutzt werden, sofern sie nicht ausdrücklich dafür freigegeben sind.
Was gilt bei getunten E-Bikes?
Handelt es sich um ein normales 25-km/h-Pedelec, dessen Geschwindigkeitsbegrenzung nachträglich manipuliert oder durch Tuning aufgehoben wurde, können erhebliche rechtliche Folgen entstehen:
- Fehlende Betriebserlaubnis: Das getunte Fahrzeug verfügt in der Regel nicht über die erforderliche Betriebserlaubnis für diese Fahrzeugklasse.
- Fehlender Versicherungsschutz: Für ein nicht ordnungsgemäß zugelassenes Tuning-Fahrzeug besteht in der Regel kein regulärer Versicherungsschutz.
- Rechtliche Konsequenzen: Das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr kann unter anderem als Fahren ohne den erforderlichen Versicherungsschutz und gegebenenfalls als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet werden. Bei einem Unfall können zudem erhebliche persönliche Haftungsrisiken entstehen.
Ist E-Bike-Tuning strafbar und welche Bußgelder drohen bei einer Geschwindigkeitserhöhung?
Das Tuning eines herkömmlichen Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h ist nicht grundsätzlich strafbar. Wird ein getuntes Pedelec jedoch im öffentlichen Straßenverkehr genutzt, können Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vorliegen.
Der reine Erwerb oder Umbau für die Nutzung auf privatem, nicht öffentlichem Gelände ist grundsätzlich zulässig. Sobald das getunte Rad jedoch auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen gefahren wird, können erhebliche rechtliche Konsequenzen entstehen.
Warum kann Tuning strafrechtlich relevant werden?
Ein normales Pedelec gilt verkehrsrechtlich als Fahrrad. Wird die Begrenzung der Motorunterstützung bei 25 km/h aufgehoben, kann das Fahrzeug seinen rechtlichen Status als Fahrrad verlieren und als Kraftfahrzeug eingestuft werden. Damit gelten andere gesetzliche Anforderungen.
Mögliche Strafen und Bußgelder
| Tatbestand | Einstufung | Mögliche Sanktion |
|---|---|---|
| Fahren ohne vorgeschriebenen Versicherungsschutz | Straftat | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis (wenn die erforderliche Fahrerlaubnis fehlt) | Straftat | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe |
| Fahren ohne erforderliche Betriebserlaubnis | Ordnungswidrigkeit | Bußgeld und gegebenenfalls Punkt in Flensburg |
| Verstoß gegen die Helmpflicht | Ordnungswidrigkeit | Verwarngeld |
| Unerlaubtes Befahren von Radwegen | Ordnungswidrigkeit | Verwarngeld bzw. Bußgeld |
Wichtig: Wird das getunte Pedelec rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft, gelten auch die entsprechenden strengeren Vorschriften für Alkohol im Straßenverkehr.
Das größte finanzielle Risiko: Unfallhaftung
- Privathaftpflicht: Wird das getunte Fahrzeug als Kraftfahrzeug eingestuft, greift die private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht für Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen.
- Persönliche Haftung: Fehlt der erforderliche Versicherungsschutz, können bei einem Unfall mit Sach- oder Personenschäden erhebliche persönliche finanzielle Risiken entstehen.
- Garantie und Gewährleistung: Tuning-Eingriffe können zum Verlust von Garantieansprüchen führen. Ob auch Gewährleistungsrechte betroffen sind, hängt vom konkreten Zusammenhang zwischen der Veränderung und dem jeweiligen Mangel ab.
Bei welcher Geschwindigkeit schaltet sich die Motorunterstützung eines normalen E-Bikes ab?
Bei einem normalen E-Bike – rechtlich einem Pedelec – endet die Motorunterstützung bei 25 km/h automatisch.
Rechtlich gilt ein solches Pedelec weiterhin als Fahrrad. Daher sind weder ein Führerschein noch ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben. Für Erwachsene besteht grundsätzlich auch keine Helmpflicht, das Tragen eines Fahrradhelms wird jedoch empfohlen.
Schneller als 25 km/h darfst du trotzdem fahren, beispielsweise mit eigener Muskelkraft oder bergab. Lediglich die Motorunterstützung endet bei 25 km/h.
Im Vergleich dazu gibt es die schnelleren S-Pedelecs. Bei ihnen unterstützt der Motor bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Sie gelten rechtlich als Kleinkrafträder und erfordern unter anderem eine entsprechende Fahrerlaubnis, ein Versicherungskennzeichen sowie einen geeigneten Helm.
Dürfen Minderjährige schnelle S-Pedelecs bis 45 km/h fahren?
Ja, allerdings nur ab einem bestimmten Mindestalter und mit der entsprechenden Fahrerlaubnis.
Ein S-Pedelec (Speed-Pedelec mit Motorunterstützung bis 45 km/h) gilt rechtlich nicht als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad bzw. Moped.
1. Altersgrenze und Führerschein
- Deutschland: Mindestalter 15 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klasse AM kann bereits ab 15 Jahren erworben werden. Damit dürfen Jugendliche ab 15 Jahren ein S-Pedelec fahren.
- Österreich: Mindestalter 15 Jahre mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM.
- Schweiz: Mindestalter 16 Jahre für schnelle E-Bikes bis 45 km/h. Erforderlich ist ein Führerausweis der Kategorie M.
2. Zusätzliche Pflichten für den Betrieb
Wer als Minderjähriger ein S-Pedelec fährt, muss grundsätzlich dieselben Vorschriften wie erwachsene Fahrer beachten:
- Helmpflicht: Das Tragen eines geeigneten Helms ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Versicherung und Kennzeichen: Das Fahrzeug benötigt den vorgeschriebenen Versicherungsschutz sowie ein entsprechendes Kennzeichen bzw. Kontrollschild.
- Betriebserlaubnis: Das S-Pedelec muss über die erforderliche Betriebserlaubnis bzw. Typgenehmigung verfügen.
- Radwegnutzung: In Deutschland dürfen S-Pedelecs normale Radwege grundsätzlich nicht benutzen, sofern diese nicht ausdrücklich für entsprechende Kraftfahrzeuge freigegeben sind.
Gilt das Limit von 25 km/h für die Höchstgeschwindigkeit oder nur für die Motorunterstützung?
Das Limit von 25 km/h gilt nur für die Motorunterstützung, nicht für die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrrads.
- Ende der Motorunterstützung: Sobald Sie 25 km/h erreichen, wird die elektrische Unterstützung automatisch reduziert und beendet.
- Schneller fahren: Sie dürfen mit eigener Muskelkraft oder bergab schneller als 25 km/h fahren, ohne allein dadurch gegen die Vorschriften für Pedelecs zu verstoßen.
Solange die Motorunterstützung bei 25 km/h endet und die Nenndauerleistung maximal 250 Watt beträgt, gilt das Fahrzeug rechtlich als Fahrrad (Pedelec). Unabhängig davon müssen die jeweils geltenden Verkehrs- und Geschwindigkeitsregeln beachtet werden.
