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wie ebike tuning funktioniert: Methoden, Risiken & Recht

Sep 07, 2026

Auf dieser Seite

  • Wie funktioniert E-Bike-Tuning?
  • Wie funktioniert E-Bike-Tuning?
  • Ist E-Bike-Tuning in Deutschland legal?
  • Welche Risiken gibt es beim Tuning eines E-Bikes?
  • Die bessere Alternative zum Tuning: Himiway D5 2.0 20"
  • Wie kann man ein E-Bike schneller machen?
  • Verliere ich die Garantie, wenn ich mein E-Bike tune?
  • E-Bike: Welche Tuning-Kits sind für Bosch-Motoren am besten?
  • Kann die Polizei getunte E-Bikes erkennen?
  • Was kostet ein gutes E-Bike-Tuning-Kit?
  • E-Bike: Wie wirkt sich Tuning auf den Akku und den Motor aus?
  • Kann man E-Bike-Tuning wieder rückgängig machen?

wie ebike tuning funktioniert

Wie funktioniert E-Bike-Tuning?

Beim Thema E-Bike-Tuning geht es in der Praxis fast immer darum, die gesetzlich vorgeschriebene Motorunterstützungsgrenze von 25 km/h bei Pedelecs aufzuheben oder nach oben zu verschieben.

1. Technische Methoden im Überblick

Die meisten modernen Mittelmotoren, etwa von Bosch, Shimano, Brose, Yamaha oder Bafang, regeln die Leistung über Sensoren, die Kurbelbewegung und Radumdrehungen messen. Tuning setzt an dieser Schnittstelle an.

Tuning-Module / Chips (Zwischenstecker)

Das Modul wird direkt im Motorgehäuse zwischen den Geschwindigkeitssensor und die Motorsteuerung geklemmt. Es halbiert ab einer bestimmten Geschwindigkeit, z. B. ab 20–22 km/h, die übermittelten Sensorimpulse an die Motorsoftware. Der Motor „glaubt“, das Rad fahre langsamer, und schaltet nicht ab.

Vorteil moderner Module: Oft sind sie über Tastenkombinationen am Display aktivier- bzw. deaktivierbar. Manche Varianten zeigen über einen dynamischen Algorithmus weiterhin die tatsächliche Geschwindigkeit in km/h auf dem Display an.

Dongles / Aufstecksensoren

Ein kleiner Empfänger wird außen am Geschwindigkeitssensor angebracht oder ersetzt den Speichenmagneten. Wird der Dongle abgezogen, funktioniert das Rad wieder im Serienzustand.

Software-Tuning (App / Firmware-Flash)

Bei bestimmten Antrieben, z. B. Shimano oder Bafang, kann über Service-Schnittstellen oder Drittanbieter-Apps der Radumfang künstlich verringert oder der Ländercode, z. B. US-Modus bis ca. 32 km/h bzw. 20 mph, hinterlegt werden.

2. Tuning-Erkennung moderner Motoren

Seit der europäischen Norm EN 15194:2017 sind Hersteller verpflichtet, wirksame Maßnahmen gegen Manipulation zu integrieren.

Anti-Tuning-Software

Moderne Motorsteuerungen, etwa bei Bosch-Systemen, können verschiedene Sensordaten auf Plausibilität prüfen, um Manipulationen zu erkennen.

Fehlercodes & Notlauf

Erkennt das System eine Manipulation, kann der Motor in ein Notlaufprogramm mit stark reduzierter Leistung wechseln. Bei wiederholter Erkennung kann der Antrieb den Dienst verweigern und eine Überprüfung durch den Fachhändler bzw. Hersteller erforderlich werden.

3. Rechtliche Lage und Konsequenzen in Deutschland

Sobald ein Pedelec durch Tuning über 25 km/h hinaus motorunterstützt fährt, entspricht es nicht mehr den Voraussetzungen eines normalen Pedelecs und kann rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft werden.

Daraus können erhebliche Konsequenzen nach deutschem Recht entstehen:

  • Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG): Fehlt die erforderliche Haftpflichtversicherung, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Ist für das Fahrzeug eine Fahrerlaubnis erforderlich und besitzt der Fahrer diese nicht, kann ebenfalls eine Straftat vorliegen.
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis: Ein technisch verändertes Fahrzeug darf ohne die erforderliche Zulassung bzw. Betriebserlaubnis nicht einfach im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden.
  • Garantie und Gewährleistung: Manipulationen können Garantieansprüche beeinträchtigen. Auch bei Gewährleistungsansprüchen kann eine Veränderung relevant sein, insbesondere wenn sie mit dem Schaden zusammenhängt.
  • Haftungsrisiko bei Unfällen: Bei einem Unfall können fehlender Versicherungsschutz und nicht zulässige technische Veränderungen erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben.

Wie funktioniert E-Bike-Tuning?

Beim E-Bike-Tuning wird in der Regel nicht die Motorleistung gesteigert, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Unterstützungsgrenze von 25 km/h künstlich aufgehoben oder nach oben verschoben. Ein Pedelec schaltet den Motor ab, sobald die Tachosensorik 25 km/h registriert – genau an dieser Schnittstelle setzen Tuning-Lösungen an.

Die gängigsten technischen Methoden

1. Sensormanipulation (Dongles & Tuning-Module)

  • Funktionsweise: Der Geschwindigkeitssensor am Hinterrad misst pro Radumdrehung über einen Speichenmagneten einen Impuls. Ein zwischen Sensor und Motorsteuerung geschaltetes Modul, z. B. von Badass-Box, SpeedBox oder Peartune, fängt diese Signale ab.
  • Der Trick: Ab etwa 20 bis 22 km/h halbiert das Modul die übermittelten Impulse (Teilung durch 2). Die Motorsteuerung „glaubt“, das Rad fahre nur 12 km/h, und unterstützt weiter bis theoretisch 50 km/h.
  • Nachteil: Bei einfachen Dongles zeigt das Display oft nur noch die halbe Geschwindigkeit und eine falsche Gesamtkilometerzahl an. Neuere Chip-Module berechnen dies intern um.

2. Software-Tuning (Firmware-Flashen)

  • Funktionsweise: Über die Diagnoseschnittstelle oder per Bluetooth-App wird die Motorsoftware umprogrammiert.
  • Der Trick: Parameter wie Radumfang, Höchstgeschwindigkeit oder der Ländercode, z. B. Umschalten auf US-Modus bis 32 km/h bzw. 20 mph, werden direkt im System überschrieben.
  • Nachteil: Motorenhersteller, insbesondere Bosch ab Generation 4 mit „Anti-Tuning-Software“, erkennen solche Modifikationen oft automatisch und schalten das System in den sogenannten Notlaufmodus (Fehlercode), der teils nur vom Fachhändler zurückgesetzt werden kann.

3. Mechanische Manipulation (Magnet versetzen)

Der Speichenmagnet wird an die Tretkurbel versetzt und der Sensor entsprechend umpositioniert. Dadurch misst der Sensor nur noch die Trittfrequenz statt der Radumdrehungen. Bei modernen E-Bikes funktioniert diese Methode aufgrund von Plausibilitätsprüfungen der Software praktisch nicht mehr.

Rechtliche Konsequenzen in Deutschland

Sobald die 25-km/h-Drosselung umgangen wird, verliert das Pedelec nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) seinen Status als Fahrrad:

  • Einstufung als Kraftfahrzeug: Das Rad gilt rechtlich als Kraftrad bzw. S-Pedelec.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Wer keinen passenden Führerschein (Klasse AM oder B) besitzt, begeht eine Straftat.
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Da kein Versicherungskennzeichen vorhanden ist, drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis: Die Betriebserlaubnis erlischt automatisch.
  • Haftungsrisiko bei Unfällen: Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden Dritter im Regelfall nicht bzw. nimmt den Fahrer komplett in Regress.

Technische Risiken für das Rad

  • Verlust von Garantie und Gewährleistung: Motorenhersteller lesen die internen Steuerungsdaten bei Reklamationen exakt aus; Tuning lässt sich fast immer nachweisen.
  • Erhöhter Verschleiß: Kette, Ritzel, Bremsen und Rahmen von Pedelecs sind typischerweise nicht auf dauerhafte Geschwindigkeiten von 40 km/h oder mehr ausgelegt.

Ist E-Bike-Tuning in Deutschland legal?

Kurz und knapp: Nein, im öffentlichen Straßenverkehr ist E-Bike-Tuning in Deutschland illegal.

Der Verkauf oder Besitz von Tuning-Modulen, z. B. Dongles, Chips oder App-Manipulationen, sowie das Fahren auf reinem Privatgelände ist zwar grundsätzlich nicht verboten – sobald das manipulierte Rad jedoch auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen bewegt wird, verliert es seinen rechtlichen Status als Fahrrad und zieht massive juristische Konsequenzen nach sich.

Der rechtliche Unterschied: Pedelec vs. Kraftfahrzeug

Ein herkömmliches E-Bike, rechtlich ein Pedelec, gilt gemäß § 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) als normales Fahrrad, wenn:

  • der Motor maximal 250 Watt Nenndauerleistung liefert,
  • die Motorunterstützung ausschließlich beim Treten aktiv ist,
  • die Unterstützung sich bei Erreichen von 25 km/h automatisch abschaltet.

Wird diese 25-km/h-Grenze per Tuning aufgehoben, gilt das Rad vor dem Gesetz automatisch nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug (in der Regel als Kleinkraftrad bzw. S-Pedelec).

Die rechtlichen Konsequenzen im Überblick

Verstoß / Problem Gesetzliche Grundlage Mögliche Sanktionen / Folgen
Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Punkte in Flensburg
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz § 6 PflVG Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, da kein Versicherungskennzeichen vorhanden ist
Erlöschen der Betriebserlaubnis § 19 Abs. 5 StVZO Bußgeld, 1 Punkt im Fahreignungsregister, Stilllegung / Sicherstellung des Rads
Verlust des Versicherungsschutzes Zivilrecht Bei einem Unfall haftet der Fahrer voll mit dem Privatvermögen; private Haftpflichtversicherungen verweigern in der Regel die Regulierung
Garantie- und Gewährleistungsverlust Verbraucherrecht Hersteller wie Bosch, Shimano oder Brose können Manipulationen über die Motordatenbanken auslesen; Garantie und Gewährleistung erlöschen sofort

Polizeikontrollen und Erkennung

Die Polizei in Deutschland ist mittlerweile geschult und setzt bei Kontrollen zunehmend mobile Rollenprüfstände ein. Zudem verfügen moderne Motorsysteme, wie das Bosch Smart System, über Software-Routinen zur Tuning-Erkennung.

Registriert das System unplausible Sensorwerte, schaltet der Motor in ein Notlaufprogramm und sperrt die Unterstützung dauerhaft, bis er kostenpflichtig beim Fachhändler freigeschaltet wird.

Wer legal schneller mit Motorunterstützung fahren möchte, muss in Deutschland auf ein S-Pedelec bis 45 km/h ausweichen – inklusive Helm-, Führerschein- (Klasse AM), Zulassungs- und Versicherungspflicht.

Welche Risiken gibt es beim Tuning eines E-Bikes?

Das Tuning eines E-Bikes (Pedelecs bis 25 km/h) birgt in Deutschland erhebliche rechtliche, finanzielle und technische Risiken. Sobald die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze von 25 km/h hinaus manipuliert wird, verliert das Rad rechtlich seinen Status als Fahrrad und gilt als Kraftfahrzeug.

1. Rechtliche und strafrechtliche Konsequenzen

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Wird das Rad schneller als 25 km/h unterstützt, fällt es in der Regel in die Kategorie der Kleinkrafträder (wie ein S-Pedelec oder Roller). Wer keinen entsprechenden Führerschein (mindestens Klasse AM oder B) besitzt, begeht eine handfeste Straftat – keine bloße Ordnungswidrigkeit.
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG): Da das getunte Rad als Kraftfahrzeug gilt, besteht Versicherungspflicht (Versicherungskennzeichen). Das Fahren ohne diesen Schutz ist ebenfalls eine Straftat, die mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann.
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis: Das Fahrzeug darf im öffentlichen Straßenverkehr (inklusive Rad- und Waldwegen) nicht mehr geführt werden. Bei Kontrollen drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und die sofortige Sicherstellung oder Beschlagnahmung des E-Bikes zur Begutachtung.

2. Versicherungsschutz und persönliche Haftung

  • Kein Schutz über die Privathaftpflicht: Schäden, die durch Kraftfahrzeuge verursacht werden, sind in der Standard-Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen.
  • Regress und unbegrenzte Eigenhaftung: Verursachen Sie mit einem getunten Rad einen Unfall – insbesondere mit Personenschäden –, haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Selbst wenn eine Versicherung zunächst einspringt, nimmt sie den Fahrer wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung voll in Regress.

3. Technische Risiken und Sicherheitsmängel

  • Überlastung von Bremsen und Rahmen: Pedelecs sind in puncto Rahmensteifigkeit, Steuersatz und Bremsanlage (Bremsscheibendurchmesser, Beläge) auf Geschwindigkeiten bis 25 km/h plus normales Gefälle ausgelegt. Dauerhaft höhere Tempi führen zu überproportionalem Verschleiß oder fatalen Materialbrüchen.
  • Belastung von Antrieb und Akku: Motor, Getriebe, Kette und Ritzel verschleißen rapide. Die Elektronik und der Akkumulator laufen außerhalb der spezifizierten thermischen Grenzen, was das Risiko von thermischen Überhitzungen oder Akkubränden steigert.

4. Verlust von Garantie und Gewährleistung

  • Nachweisbarkeit durch Diagnoseprotokolle: Moderne Motorensysteme, z. B. von Bosch, Shimano oder Brose, erkennen Tuning über softwareseitige Plausibilitätsprüfungen (Verhältnis von Trittfrequenz, Leistung und Sensorwerten). Das System speichert Manipulationsversuche manipulationssicher ab oder schaltet in ein Notlaufprogramm.
  • Haftungsausschluss der Hersteller: Bei Manipulationsnachweis erlöschen sowohl die freiwillige Herstellergarantie als auch die gesetzliche Sachmängelhaftung des Händlers für alle relevanten Antriebs- und Rahmenkomponenten vollständig.

Die bessere Alternative zum Tuning: Himiway D5 2.0 20"

Wer über E-Bike-Tuning nachdenkt, wünscht sich häufig nicht einfach nur mehr Geschwindigkeit, sondern vor allem mehr Kraft am Berg, ein souveräneres Fahrgefühl und ein E-Bike, das auch auf anspruchsvollen Strecken Spaß macht. Statt ein vorhandenes Pedelec technisch zu manipulieren und damit mögliche Probleme bei Sicherheit, Verschleiß und Garantie in Kauf zu nehmen, kann sich der Kauf eines von Anfang an leistungsstark ausgelegten Modells lohnen.

Eine interessante Option ist das Himiway D5 2.0 20". Das kompakte fatbike elektro kombiniert breite Reifen mit Vollfederung und einem tiefen Einstieg. Dadurch eignet es sich nicht nur für Asphalt, sondern auch für Schotterwege, Waldstrecken und unebene Untergründe.

Besonders praktisch ist die kompakte 20-Zoll-Bauweise. Wer gezielt ein E-Bike für kleine Frauen sucht oder sich auf einem großen 26-Zoll-Fatbike unsicher fühlt, profitiert vom leichter zugänglichen Rahmen und der niedrigeren Bauhöhe. Gleichzeitig bietet das D5 2.0 20" eine hohe Zuladung und damit genügend Reserven für Einkäufe, Gepäck oder längere Freizeittouren.

Auch wer nach einem e bike für 2 personen sucht, sollte vor dem Kauf genau auf die zulässige Personenbeförderung und das Gesamtgewicht achten. Das D5 2.0 20" punktet hier vor allem mit seiner robusten Konstruktion und hohen Tragfähigkeit; ob und wie eine zweite Person mitgenommen werden darf, hängt jedoch von der vorgesehenen Ausstattung und den geltenden Vorschriften ab.

Fazit: Bevor Geld in Tuning-Chips oder andere Manipulationen fließt, kann es sinnvoller sein, direkt in ein kräftiges, komfortables Fatbike wie das Himiway D5 2.0 20" zu investieren. So bekommt man mehr Komfort, Stabilität und Alltagstauglichkeit, ohne nachträglich in die Motorsteuerung eingreifen zu müssen.

Wie kann man ein E-Bike schneller machen?

Technisch lässt sich die Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h bei einem Pedelec auf verschiedenen Wegen umgehen. In Deutschland hat das allerdings erhebliche rechtliche Konsequenzen.

Technische Möglichkeiten des Tunings

1. Elektronische Tuning-Module (Dongles / Chips)

  • Funktionsweise: Kleine Module, z. B. von Herstellern wie BadassBox, SpeedBox oder PearTune, werden zwischen den Geschwindigkeitssensor und den Motor geschaltet.
  • Effekt: Sie halbieren ab einer bestimmten Geschwindigkeit, z. B. 20 km/h, das übermittelte Signal an die Motorsteuerung. Das System „glaubt“, man fahre halb so schnell, und unterstützt kontinuierlich über 25 km/h hinaus bis zu 45 km/h oder mehr.

2. Software- und Firmware-Modifikationen

  • Funktionsweise: Aufspielen modifizierter Software oder Ändern der Ländereinstellungen, z. B. Umschalten auf US-Modus mit bis zu 32 km/h bzw. 20 mph, per App oder Diagnosestecker.
  • Effekt: Die Abregelgrenze wird direkt im Steuergerät heraufgesetzt. Viele moderne Systeme, insbesondere Bosch ab Generation 4, erkennen solche Manipulationen jedoch und schalten in den Notlaufmodus.

3. Mechanische Manipulation (Magnet-Versetzen)

  • Funktionsweise: Der Speichenmagnet wird an die Tretkurbel versetzt und der Sensor entsprechend ausgerichtet.
  • Effekt: Der Sensor misst nun die Trittfrequenz statt der Radumdrehung. Dies führt allerdings meist zu unrunder Unterstützung und wird von modernen Motoren schnell als Plausibilitätsfehler gewertet.

Rechtliche und versicherungstechnische Lage in Deutschland

Sobald ein herkömmliches Pedelec über 25 km/h motorunterstützt fährt, gilt es nach deutschem Recht (§ 1 Abs. 3 StVG) nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad bzw. S-Pedelec).

Daraus ergeben sich im öffentlichen Straßenverkehr schwerwiegende Folgen:

  • Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG): Das E-Bike verliert seinen Fahrradstatus. Da kein Versicherungskennzeichen vorhanden ist, handelt es sich um eine Straftat.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Für das getunte Rad wird mindestens die Führerscheinklasse AM benötigt. Wer diese nicht besitzt, begeht ebenfalls eine Straftat.
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis: Das Fahrzeug darf im Geltungsbereich der StVO nicht mehr geführt werden.
  • Haftungsrisiko bei Unfällen: Bei einem Unfall zahlt die private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht. Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen Dritter müssen aus eigener Tasche beglichen werden.
  • Garantieverlust und Verschleiß: Nahezu alle Hersteller verweigern bei nachgewiesenem Tuning Gewährleistung und Garantie. Bremsen, Rahmen und Antrieb sind meist nicht für die dauerhaft höheren Belastungen ausgelegt.

Wer legal schneller mit Motorunterstützung fahren möchte, greift in Deutschland zu einem S-Pedelec mit Unterstützung bis 45 km/h. Dieses erfordert allerdings ein Versicherungskennzeichen, einen geeigneten Helm sowie mindestens einen Führerschein der Klasse AM, und Radwege dürfen innerorts damit nicht genutzt werden.

Verliere ich die Garantie, wenn ich mein E-Bike tune?

Beim Tuning eines E-Bikes (Pedelecs) erlischt in den allermeisten Fällen sowohl die freiwillige Herstellergarantie als auch die gesetzliche Gewährleistung für betroffene Bauteile.

1. Garantie vs. Gewährleistung

  • Freiwillige Herstellergarantie: Fast alle Hersteller, wie Bosch, Shimano, Brose oder Specialized, schließen in ihren Garantiebedingungen jegliche Haftung aus, sobald die Motorsteuerung manipuliert, ein Tuning-Chip verbaut oder die Firmware modifiziert wird. Das gilt in der Regel für den gesamten Antriebsstrang (Motor, Akku, Display, Verkabelung) und oft auch für den Rahmen.
  • Gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung): Der Händler muss 24 Monate für Mängel einstehen, die bereits beim Kauf vorlagen. Bei einem nachweisbaren Eingriff durch Tuning kann der Händler die Reparatur verweigern, wenn der Schaden, z. B. eine Überhitzung des Motors oder ein Getriebeschaden, auf die unzulässige Mehrbelastung zurückzuführen ist.

2. Nachweisbarkeit durch moderne Motoren

Das einfache Entfernen des Tuning-Moduls vor dem Werkstattbesuch schützt in der Praxis meist nicht:

  • Manipulationserkennung: Moderne Motorengenerationen, insbesondere Bosch Gen4 mit Anti-Tuning-Software, erkennen unplausible Sensorwerte, etwa beim Verhältnis von Trittfrequenz zu Geschwindigkeit.
  • Fehlerspeicher & Logs: Die Systeme loggen Überschreitungen dauerhaft im Motorsteuergerät. Beim Auslesen via Diagnosetool beim Händler wird das Tuning sofort sichtbar.
  • Notlaufmodus: Manche Systeme sperren bei Erkennung die Motorunterstützung; die Entsperrung ist oft nur kostenpflichtig über den Hersteller möglich.

3. Weitere rechtliche Konsequenzen in Deutschland

Neben dem Verlust von Garantie und Gewährleistung ändert Tuning den rechtlichen Status des Fahrzeugs drastisch:

  • Verlust der Pedelec-Einstufung: Unterstützt der Motor über 25 km/h, gilt das Rad verkehrsrechtlich nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug (Kfz/S-Pedelec).
  • Fahren ohne Versicherungsschutz: Auf öffentlichen Straßen drohen Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG).
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fehlt mindestens die Führerscheinklasse AM (oder B), liegt ein Verstoß gegen § 21 StVG vor.
  • Haftungsrisiko bei Unfällen: Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch nicht versicherte Kraftfahrzeuge im Regelfall nicht ab. Verursacht man mit einem getunten E-Bike einen Unfall, haftet man mit dem Privatvermögen.

E-Bike: Welche Tuning-Kits sind für Bosch-Motoren am besten?

Welches Tuning-Kit für einen Bosch-Motor das beste ist, hängt primär von der Bosch-Systemgeneration (klassisches System Gen 2–4 vs. neueres Smart System / BES3) sowie der gewünschten Einbauart ab.

Im deutschsprachigen Raum haben sich vor allem drei Hersteller durchgesetzt.

Die besten Tuning-Module im direkten Vergleich

Hersteller / Modell Kompatibilität Einbauart Display-Anzeige Besonderheiten & Stärken
VOLspeed (V4 / V2 Smart System) Gen 2, 3, 4 & Smart System (auch mit Felgenmagnet-Varianten) Intern (am Motor) Reale Werte (km/h & Gesamtdistanz) Bester Allrounder: Individuelle Geschwindigkeitsbegrenzung einstellbar, z. B. weiches Abregeln bei 32 statt 45 km/h; sehr natürliches Fahrgefühl
SpeedBox (3.0 / 3.3 B.Tuning) Gen 2, 3, 4 & Smart System Intern (am Motor) Reale Werte Beste Konnektivität: In der B.Tuning-Variante mit Bluetooth-App zur Motorsteuerung, Wegfahrsperre und Fahrtaufzeichnung
badassBox (Box 4 / Box 5) Nahezu alle Bosch-Motoren Extern (am Speichensensor montiert) Halbierte Werte (ab ca. 22 km/h; reale Werte nur per App) Kein Werkzeug nötig: Motor muss nicht geöffnet werden; sekundenschnell rückstandsfrei abnehmbar
PearTune MSO Gen 2, 3, 4 & Smart System Intern (am Motor) Reale Werte Konzentriert sich auf reine, robuste Entdrosselung („Max Speed Off“) ohne unnötige Zusatzfunktionen

Empfehlungen nach Einsatzzweck

1. Testsieger für Alltag & Fahrkomfort: VOLspeed

Warum: VOLspeed bietet die beste Abstimmung gegen die Bosch-Anti-Tuning-Erkennung. Der größte Vorteil gegenüber anderen Chips: Die Höchstgeschwindigkeit muss nicht komplett offen sein, sondern lässt sich flexibel festlegen, z. B. auf 35 km/h. Das spart Akku und vermeidet verdächtiges Fahrverhalten.

2. Beste Lösung für Leasing-Räder & Garantieerhalt: badassBox

Warum: Da keine Kabel am Motor angezapft werden, hinterlässt die Box beim einfachen Abziehen keine physischen Spuren im Motorgehäuse.

Nachteil: Auf dem Borddisplay, z. B. Kiox, Purion oder Intuvia, wird ab dem Schwellenwert nur die halbe Geschwindigkeit angezeigt.

3. Für App-Liebhaber & Daten-Tracking: SpeedBox B.Tuning

Warum: Ermöglicht die Überwachung von Motorparametern auf dem Smartphone und bietet die Option, das Tuning unsichtbar per App ein- oder auszuschalten.

Wichtige Besonderheiten bei Bosch

Bosch Smart System (BES3 ab Modelljahr 2022) & Felgenmagnet

Besitzt das E-Bike ein Kiox 300/500, eine LED Remote oder einen Purion 200, handelt es sich um das Smart System. Ältere Chips, wie die klassische VOLspeed V4, funktionieren hier nicht.

Zudem nutzen einige neue E-Bikes einen im Felgenventil integrierten Magneten (Rim Magnet) anstelle des Speichenmagneten. Hierfür sind zwingend die speziell deklarierten Varianten, z. B. VOLspeed für Smart System + Rim Magnet, erforderlich.

Anti-Tuning-Software (Fehlercode 524001)

Bosch aktualisiert die Erkennungsalgorithmen regelmäßig über die eBike Flow App. Wer ein Tuning-Modul verbaut, sollte automatische Over-the-Air-Firmwareupdates des Motors in der App deaktivieren, um Notlaufprogramme oder Sperren durch das System zu vermeiden.

Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland (StVO / StVZO)

  • Verlust des Pedelec-Status: Durch das Entfernen der 25-km/h-Grenze gilt das E-Bike rechtlich als Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad bzw. S-Pedelec).
  • Konsequenzen im öffentlichen Straßenverkehr: Fahren ohne Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO), Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG) sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), sofern kein passender Führerschein (Klasse AM) vorliegt.
  • Nutzungsbereich: Der Betrieb von getunten Pedelecs ist legal ausschließlich auf abgegrenztem Privatgrundstück oder für Wettbewerbszwecke gestattet. Zudem erlischt in der Regel die Herstellergarantie von Bosch.

Kann die Polizei getunte E-Bikes erkennen?

Ja, die Polizei in Deutschland kann getunte E-Bikes (Pedelecs) mittlerweile sehr zuverlässig erkennen. Die Zeiten, in denen Beamte bei einer Verkehrskontrolle nur ratlos auf das Display geschaut haben, sind längst vorbei. Die Polizei – insbesondere spezialisierte Fahrradstaffeln – wird gezielt geschult und nutzt verschiedene Methoden zur Überprüfung.

Typische Methoden bei der Polizeikontrolle

  • Mobiles Rollenprüfstand-Verfahren: Viele Bundesländer setzen inzwischen mobile Prüfstände ein, die ähnlich wie bei Mofas und Rollern funktionieren. Das Hinterrad wird auf eine Rolle gestellt, der Motor beschleunigt und das Gerät misst exakt, bei welcher Geschwindigkeit die Motorunterstützung abriegelt. Vorgeschrieben sind maximal 25 km/h.
  • Auslesen der Motordaten: Moderne Antriebssysteme, z. B. von Bosch, Shimano oder Brose, protokollieren Anomalien im internen Speicher. Schließen Beamte oder hinzugezogene Sachverständige ein Diagnosegerät an, lassen sich Tuning-Module oder veränderte Radumfänge direkt anhand der Datenhistorie nachweisen. Viele Hersteller verfügen zudem über eine automatische Manipulationserkennung in der Motor-Software.
  • Sichtprüfung und Tacho-Plausibilität: Beamte prüfen typische Schwachstellen:
    • Magnete an den Speichen oder Kurbeln, die versetzt oder durch Fremdteile ersetzt wurden.
    • Zwischengeschaltete Tuning-Dongles, z. B. unter der Motorabdeckung.
    • Auffällige Geschwindigkeitsanzeigen – manche Tuning-Chips halbieren die angezeigte Geschwindigkeit im Display, um die Abregelung zu umgehen.
  • Testfahrt vor Ort: Besteht ein konkreter Anfangsverdacht, dürfen die Beamten eine kurze Probefahrt durchführen, um das Ansprechverhalten und das Abschalten des Motors bei 25 km/h zu testen.
  • Beschlagnahmung und Gutachten: Lässt sich der Verdacht vor Ort nicht sofort ausräumen oder erhärten, kann das Rad sichergestellt oder beschlagnahmt und an einen amtlich anerkannten Sachverständigen, z. B. TÜV oder DEKRA, übergeben werden. Die Kosten für das Gutachten trägt bei nachgewiesenem Tuning der Halter.

Rechtliche Konsequenzen in Deutschland

Sobald die Motorunterstützung über 25 km/h hinausgeht oder der Motor mehr als 250 Watt Nenndauerleistung erbringt, gilt das Rad rechtlich nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug (i. d. R. S-Pedelec oder Kleinkraftrad).

Wer damit ohne die entsprechenden Voraussetzungen auf öffentlichen Wegen fährt, begeht Straftaten und Ordnungswidrigkeiten:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Straftat, sofern keine passende Fahrerlaubnis, mindestens Klasse AM, vorliegt.
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG): Straftat, da das Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen besitzt.
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO): Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Punkten in Flensburg.
  • Zivilrechtliche Haftung: Bei einem Unfall verweigern Haftpflichtversicherungen in der Regel die Regulierung bzw. nehmen den Fahrer unbegrenzt in Regress.

Was kostet ein gutes E-Bike-Tuning-Kit?

Für ein qualitativ hochwertiges E-Bike-Tuning-Kit namhafter Hersteller wie VOLspeed, SpeedBox, badassBox oder PearTune liegt die typische Preisspanne bei ca. 140 bis 280 Euro.

Die genauen Kosten hängen vor allem vom Motorentyp und dem Funktionsumfang ab.

Preisübersicht nach Kategorien

Einfache Aufsteckmodule (z. B. badassBox): ca. 130–160 €

Werden kabellos außen am Speichensensor angebracht. Der Einbau ist in wenigen Minuten erledigt, allerdings halbiert sich auf dem Tacho meist die Geschwindigkeitsanzeige ab 25 km/h.

Klassische Einbau-Chips (z. B. VOLspeed V4, SpeedBox 3.0): ca. 150–190 €

Werden direkt am Motor zwischengeschaltet. Zeigen korrekte Geschwindigkeits- und Distanzwerte im Display an und bieten oft individuelle Einstellmöglichkeiten, z. B. Abregelung auf 32 oder 35 km/h statt komplett offen.

High-End-Module mit Bluetooth / App-Anbindung (z. B. SpeedBox B.Tuning): ca. 230–290 €

Erlauben die Steuerung, Sperrung des Motors und Leistungsdaten-Auswertung per Smartphone.

Sonderfall neue Antriebssysteme (z. B. Bosch Smart System / BES3): ca. 190–280 €

Aufgrund der Anti-Tuning-Erkennung der Motor-Firmware sind die Module hier technisch aufwendiger konstruiert und entsprechend teurer.

Rechtliche und versicherungstechnische Lage in Deutschland

In Deutschland ist der bloße Erwerb und Einbau zwar legal, die Inbetriebnahme im öffentlichen Verkehrsraum hat jedoch erhebliche rechtliche Konsequenzen:

  1. Geltungsbereich der StVO / StVZO: Ein getuntes Pedelec verliert den Status eines Fahrrads und gilt rechtlich als Kraftfahrzeug.
  2. Fahren ohne Zulassung & Versicherungsschutz: Das Rad verliert die Betriebserlaubnis und darf nicht mehr haftpflichtversichert als Pedelec gefahren werden (§ 6 PflVG).
  3. Führerscheinpflicht: Je nach erreichter Endgeschwindigkeit wird mindestens ein Führerschein der Klasse AM oder B benötigt; andernfalls liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) vor.
  4. Garantieverlust: Nahezu alle Motorenhersteller verweigern Garantieleistungen, sobald Tuning-Spuren im Fehlerspeicher ausgelesen werden.

Die Nutzung ist daher in Deutschland rechtssicher nur auf abgesperrtem Privatgelände gestattet.

E-Bike: Wie wirkt sich Tuning auf den Akku und den Motor aus?

E-Bike-Tuning hebelt in der Regel die gesetzliche 25-km/h-Grenze der Motorunterstützung aus, indem der Tachosensor manipuliert oder die Motorsoftware überschrieben wird. Da der Antrieb nun bei Geschwindigkeiten von 35 bis 45 km/h dauerhaft mitarbeitet – statt wie ab Werk abzuregeln –, geraten Motor und Akku unter permanente Volllast.

Auswirkungen auf den Motor

  • Dauerhafte thermische Belastung: Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h steigt der Luftwiderstand exponentiell an. Um dieses Tempo zu halten, muss der Motor kontinuierlich seine Maximal- bzw. Peak-Leistung abrufen. Die Folge sind deutlich höhere Betriebstemperaturen. Moderne Mittelmotoren, wie von Bosch, Shimano oder Brose, regeln bei Überhitzung zwar meist automatisch ab, die dauerhafte Hitze führt jedoch zu vorzeitiger Alterung der Elektronik.
  • Extremer Getriebe- und Lagerverschleiß: Kunststoff-Zahnräder, Dichtungen, Freiläufe und Kugellager im Motorinneren sind auf den üblichen Pedelec-Betrieb ausgelegt. Das dauerhaft anliegende Drehmoment führt zu spürbar schnellerem mechanischem Spiel, Lagerschäden und Karies an den Getrieberädern.
  • Fehlercodes und Tuning-Erkennung: Nahezu alle modernen Antriebe nutzen Algorithmen, die anhand von Kadenz, Raddrehzahl und Drehmoment erkennen, ob getunt wurde. Bei Erkennung schalten Systeme wie z. B. Bosch in einen Notlaufmodus (Limp Home), der teils nur vom Fachhändler zurückgesetzt werden kann, oder blockieren den Motor nach wiederholter Erkennung komplett.

Auswirkungen auf den Akku

  • Drastischer Reichweitenverlust: Da der Motor nicht mehr ausklinkt, sondern durchgehend mitzieht, steigt der Energieverbrauch pro Kilometer massiv an. Die Reichweite einer Akkuladung bricht im getunten Betrieb typischerweise um 30 bis über 50 % ein.
  • Beschleunigte Zellalterung (Kapazitätsverlust): Der Akku wird kontinuierlich mit hohen Entladeströmen (C-Rate) belastet. Dies führt zu einer Erwärmung der Lithium-Ionen-Zellen im Inneren des Akkupacks. Die Konsequenz: Der Innenwiderstand steigt, und die chemische Alterung der Zellen beschleunigt sich. Ein Akku, der normal 4–5 Jahre hält, verliert oft schon nach 1–2 Jahren spürbar an Gesamtkapazität.
  • Höhere Ladezyklen-Frequenz: Durch den hohen Verbrauch muss der Akku wesentlich häufiger an die Steckdose. Da Akkus auf eine bestimmte Anzahl vollständiger Ladezyklen, meist ca. 500 bis 1.000, ausgelegt sind, erreicht er sein technisches Lebensende deutlich früher.

Was sonst noch leidet: Verschleiß am Gesamtsystem

Nicht nur Motor und Akku büßen Lebensdauer ein. Der gesamte Antriebsstrang wird über Gebühr strapaziert:

  • Kette, Ritzel und Kassette verschleißen bis zu doppelt so schnell.
  • Bremsbeläge und -scheiben verglasen oder nutzen sich extrem schnell ab, da aus deutlich höheren Geschwindigkeiten heruntergebremst wird.

Rechtlicher und finanzieller Aspekt

Mit dem Tuning erlischt sofort jeglicher Gewährleistungs- und Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller – die Motordatenlogfiles entlarven Tuningchips auch nach deren Ausbau lückenlos.

Zudem verliert das Pedelec nach deutschem Verkehrsrecht seine Einstufung als Fahrrad: Es gilt als Kraftfahrzeug, wodurch ohne Betriebserlaubnis, Kfz-Haftpflichtversicherung, Kennzeichen und passenden Führerschein Straftaten nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) vorliegen.

Kann man E-Bike-Tuning wieder rückgängig machen?

Ja, in den allermeisten Fällen lässt sich ein E-Bike-Tuning vollständig und spurlos wieder rückgängig machen – vor allem, was die verbaute Hardware betrifft. Wie aufwendig das ist und welche Risiken bezüglich Garantie oder Fehlercodes bleiben, hängt jedoch stark von der verwendeten Tuning-Methode ab.

Die gängigen Methoden und der Rückbau

Tuning-Chips & Module (Hardware-Zwischenstecker)

  • Rückbau: Dies ist die am weitesten verbreitete Methode, z. B. bei Bosch, Shimano, Yamaha oder Brose. Das Modul wird einfach wieder zwischen Motor und Verkabelung entfernt und die Originalstecker werden wieder zusammengesteckt.
  • Aufwand: 15 bis 30 Minuten (Motorabdeckung/Kurbel demontieren, Chip abziehen, fertig). Das Rad befindet sich mechanisch und elektrisch sofort wieder im Originalzustand.

Sensor-Tuning (z. B. Badass-Box / Magnet-Verlegung)

  • Rückbau: Extrem simpel. Die Box wird vom Geschwindigkeitssensor an der Kettenstrebe abgezogen und der Speichenmagnet wieder an seine ursprüngliche Position geschraubt.
  • Aufwand: Keine 5 Minuten, komplett ohne Werkzeug oder Öffnen des Motors machbar.

Software-Tuning & Firmware-Flashes

  • Rückbau: Hier wird die manipulierte Firmware durch das Aufspielen der originalen Hersteller-Software überschrieben, oft über Apps oder ein Service-Tool.
  • Aufwand: Etwas heikler, da bei Fehlern während des Flash-Vorgangs die Motorsteuerung beschädigt werden kann.

Wichtige Punkte, die man in Deutschland beachten muss

Anti-Tuning-Erkennung & Fehlercodes (z. B. Bosch Gen4 / Smart System)

Moderne Motoren verfügen über Algorithmen, die unplausible Werte erkennen, z. B. Fehlercode 504 bei Bosch. Wird ein solcher Fehler ausgelöst, schaltet das System in den Notlauf. Selbst wenn der Chip physisch entfernt wird, muss der Fehler teils durch 90 Minuten Fahren ohne Unterstützung „ausgeradelt“ oder vom Fachhändler via Diagnose-Software zurückgesetzt werden.

Garantie und Gewährleistung

Auch wenn der Chip ausgebaut ist, speichern moderne Motorsteuerungen detaillierte Fahrdaten (Durchschnittsgeschwindigkeiten, Kadenz, Leistungsabgabe). Im Schadensfall kann der Hersteller über das Diagnoseprotokoll häufig nachweisen, dass das System manipuliert wurde. Der Anspruch auf Garantie oder Kulanz erlischt dadurch in der Regel.

Rechtlicher Status (StVO / StVZO)

Sobald das Tuning vollständig entfernt wurde und das Pedelec wieder vorschriftsmäßig bei maximal 25 km/h Motorunterstützung abriegelt, gilt es im Sinne des Straßenverkehrsrechts wieder als normales Fahrrad. Damit entfallen Versicherungspflicht, Helmpflicht und Führerscheinauflagen für den legalen Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr wieder ab dem Moment des Rückbaus.

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