E-Bikes für Gruppenradtouren | Himiway

Mehr Leute, mehr Spaß! - So sind Sie mit Ihrem E-Bike in der Gruppe sicher unterwegs


Das Teilen von Fahrerlebnissen mit anderen ist eine der schönsten Erfahrungen, die ein Mensch machen kann. Jeder, der diese Erfahrung gemacht hat, weiß jedoch, dass es ein uraltes Problem gibt, wenn man versucht, mit anderen zu radeln. Es ist fast unmöglich, eine Gruppe von beliebiger Größe zusammenzuhalten. Ganz zu schweigen davon, dass man sicherstellen muss, dass alle Beteiligten eine gleichermaßen befriedigende und anspruchsvolle Fahrt erleben. Dieses Problem hat Gruppenfahrten seit der Erfindung des Fahrrads geplagt. Glücklicherweise gibt es eine Lösung für dieses Dauerproblem: ein sorgfältig ausgewähltes Elektrofahrrad. Ein Elektrofahrrad, oder E-Bike, hat das Potenzial, endlich eine Lösung für dieses Problem zu bieten. Die Tretunterstützung, die das Fahrrad bietet, kann der große Gleichmacher sein und es ermöglichen, mit einer Gruppe von Freunden, der Familie oder sogar Fremden zu fahren, ohne sich Sorgen zu machen, jemanden zurückzulassen. Egal, ob Sie mit der Familie in den Urlaub fahren und die Landschaft gemeinsam erkunden oder einem Freund ein schwer erreichbares Ziel zeigen wollen, ein E-Bike mit Tretunterstützung ist das perfekte Werkzeug, um die Welt des Radfahrens zu öffnen.

Die Besonderheiten bei der Gruppengröße

Zu unterscheiden bei Gruppen-Radtouren ist die Größe der Gruppe: Eine Gruppe von mindestens 16 Fahrern kann einen geschlossenen Verband bilden. Geschlossene Verbände unterliegen den aktuellen Verkehrsregeln und Vorschriften – mit einzelnen Ausnahmen und Sonderregelungen. “Gemäß §27 StVO Absatz 1 ist ein Verband dann geschlossen, wenn er für die anderen Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist.” Bei geschlossenen Verbänden von Kraftfahrzeugen muss jedes  Fahrzeug separat als zur Fahrt gehörig gekennzeichnet werden, z. B. mit Fähnchen. Für geschlossene Verbindungen für Radfahrer besteht dagegen keine besondere Kennzeichnungspflicht.

Regeln für das Radfahren im Verband

Beim Fahren in einem geschlossenen Verbund gelten besondere Regeln, die in §27 der StVO festgelegt sind. 

  • Radfahrer des Verbandes sind von der Benutzungspflicht für Radwege befreit. Sie können auf der Straße fahren, auch wenn daneben ein Radweg ist, der benutzt werden müsste. 
  • Zwei Radfahrer können nebeneinander auf der Straße fahren. 
  • Ein Verband muss von einem Gruppenmitglied, in Form eines Radreiseleiters, geleitet werden. Wer den Konvoi führt, muss dafür sorgen, dass der Verband die allgemeinen Verkehrsregeln und Sonderregeln einhält. Die Kommunikation erfolgt über Handzeichen.

Die Radfahrer-Gruppe muss immer geschlossen fahren

Reist eine Gruppe nach §27 StVO gemeinsam, muss sichergestellt sein, dass der Verband immer geschlossen bleibt. Fahrer sind keine Einzelpersonen und die Gruppe wird wie ein einzelnes Fahrzeug behandelt.

Hier gelten besondere Regeln, insbesondere für Ampeln und Abbiegungen. Hat sich die Gruppe gezogen und ein Teil schafft es noch bei Grün über die Ampel, muss und darf der restliche Teil die Ampel bei Rot passieren. Auch Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer müssen die Gruppe als ein Fahrzeug betrachten und besonders an Einmündungen und Kreuzungen aufmerksam sein. Wenn eine Ampel oder ein anderes Verkehrszeichen an einer Kreuzung die Vorfahrt nicht regelt, gilt bekanntlich Rechts vor Links. Wenn kein Auto in Sicht ist und die ersten Radfahrer in der Kolonne beginnen, die Kreuzung zu überqueren und  ein Fahrzeug mit tatsächlichem Vorfahrtsrecht auf der rechten Seite erscheint, müssen die restlichen Radfahrer und dann erst das Fahrzeug mit Vorfahrt folgen. Es wird gewartet, bis alle Mitglieder der Gruppe die Kreuzung passiert haben. An Einmündungen gilt das gleiche Prinzip: Bleibt die Formation auf dem Weg der unteren Linie, können alle darin befindlichen Radfahrer die Kreuzung passieren, auch wenn zwischenzeitlich ein Vorrang Fahrzeug auftaucht.  Natürlich muss man hier trotzdem aufpassen und lieber zu viel gucken und stehen bleiben als zu wenig.

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Regeln für Gruppen unter 16 Radfahrern

In kleineren Gruppen von Radfahrern gelten wieder die allgemeinen Regeln der StVO für alle Verkehrsteilnehmer. Fahren während der Exkursion weniger als 16 Personen auf öffentlichen Straßen, gelten die Sonderregeln des geschlossenen Vereins nicht mehr. 

Radwege sollten benutzt werden, wenn das Straßenschild dies vorschreibt, und auf die rote Ampel warten, auch wenn die Spitze der Gruppe die Ampel bereits passiert hat. Außerdem dürfen zwei Personen nicht mehr nebeneinander fahren.

Die Positionen innerhalb der Gruppe

Die Gruppe sollte von einer Person geleitet werden, die nicht nur den Weg kennt, sondern auch Verantwortung für die Gruppe übernehmen kann. Auch die letzte Person in der Gruppe hat eine besondere Rolle. Idealerweise ist sie auch mit einer Warnweste ausgestattet, die die Sichtbarkeit der dahinter stehenden Gruppe erhöht. 

Um ständige Sitzplatzwechsel in der Gruppe zu vermeiden, die zwangsläufig zu Überholvorgängen und Lücken führen würden, wird empfohlen, die Reihenfolge der Fahrer vorab abzustimmen. Schwächere Fahrer sollten sich am Anfang der Gruppe aufstellen. Radfahrer sollten grundsätzlich in Reihe fahren. Wenn Sie auf der Straße anhalten müssen – zum Beispiel weil jemand ein Problem gemeldet hat – müssen sich einzelne Mitglieder hinter der Gruppe in Reihe anstellen. 

Stopps an Kreuzungen sind eine Ausnahme. Hier macht es Sinn, die Bandbreite voll auszunutzen, indem man nebeneinander steht. Während der Grünphase kann  

die Gruppe  als Ganzes die Kreuzung sehr schnell überqueren. Nach der Überquerung muss sich die Gruppe in einer Kette von Einzelfahrern nach dem Zip-System neu anordnen, wie es zu Beginn besprochen wurde.

Die Besonderheit bei Gruppen mit E-Bikes und Pedelecs

Beim Fahren von Elektrofahrrädern und Pedelecs muss immer die erhöhte Geschwindigkeit der Gruppe berücksichtigt werden. Plötzliches Bremsen kann eine Herausforderung für den nachfolgenden E-Biker sein. Dies gilt insbesondere für Fahrten, bei denen einige Teilnehmer ohne sichtbare Gefahrenquelle bremsen möchten, z. B. weil sie gerade etwas Schönes auf der Straße gefunden haben. Dieser Gefahr muss man sich schon zu Beginn der Reise bewusst sein. 

Unerfahrene Pedelec-Fahrer versuchen es meist zuerst mit der Tretunterstützung. Dadurch entwickelt sich die Gruppe unterschiedlich schnell. An einer Kreuzung könnte jemand versehentlich vorwärts fahren, weil die Tretunterstützung zu hoch war. Hier hilft es, wenn Sie die Tretunterstützung im Stadtverkehr bewusst reduzieren oder im Zweifelsfall ganz weglassen. Kurze Trainings mit unerfahrenen E-Bike Fahrern vor der Tour sind ebenfalls empfehlenswert. Am besten machen Sie vor Ihrer Tour noch eine Probefahrt, um sich mit dem neuen Gefährt vertraut zu machen. 

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Wichtige Handzeichen beim Radfahren in der Gruppe 

Damit der Radverkehr reibungslos ablaufen kann, müssen sich Radfahrer, egal ob auf dem E-Bike oder dem herkömmlichen Fahrrad, an bestimmte Gruppenradfahrregeln des ADFC halten.

Handzeichen werden verwendet, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und den nächsten Schritt mit der Gruppe und anderen Verkehrsteilnehmern zu kommunizieren. 

Der führende Radfahrer der Kolonne ist für die Sicherheit der Gruppenmitglieder verantwortlich. Er signalisiert den Radfahrern hinter ihm mit Handzeichen. Sie geben die Handzeichen zurück, um den Rest der Gruppe zu informieren. 

Hier die wichtigsten Handzeichen: 

  • 1. Hand erhoben: Aufmerksamkeit oder Stopp 
  • 2. Hand links oder rechts: es wird in die Richtung des Fingers abgebogen 
  • 3. Finger unten: Hindernis oder Loch in der Fahrbahn 
  • 4. Flache Hand parallel zum Boden: flaches Hindernis 
  • 5. Zeigefinger heben: Wechsel in Einer-Reihe
  • 6. Zeige- und Mittelfinger heben: Wechsel in Zweier-Reihe
  • 7. Hand auf den Rücken drücken: Abstand zum nächsten Rad erfragen

Das Himiway Gruppen-Radtour Event

Haben Sie jetzt beim Lesen oder sogar schon lange davor Lust auf eine Gruppen-Radtour mit Ihrem E-Bike bekommen? Dann können Sie sich freuen.

Denn im März wird Himiway Ihnen die Natur näher bringen, bei einer 4-Stündigen Gruppen-Radtour in Deutschland! Durchgeführt wird die große Himiway E-Bike-Radtour in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz. Genaue Routenvorschläge gibt es aktuell noch nicht, aber wir freuen uns auf Ihre Ideen, da wir hierbei eng mit unserer Community zusammenarbeiten möchten. 

Zudem wird die Gruppe nur aus bis zu 12 Mitglieder bestehen und die erste Tour wird eine Gesamtlänge von 35 km nicht überschreiten. Außerdem wird unsere Tour von einem Rad-Reiseleiter begleitet, der an der Erstellung der Route teilhaben wird. Sie sind schon geübt in Gruppen-Radtouren und allgemein dem Leiten dieser? Dann freuen wir uns auch sehr über Ihre Bewerbung als Radreiseleiter, um unsere Touren zukünftig professionell zu begleiten! 

Fazit: Gruppenfahrten sind ein Erlebnis

Das Fahren in der Gruppe erhöht den Spaß am Radfahren, erfordert aber auf Teilen der Strecke besondere Aufmerksamkeit. Eine besondere Herausforderung für andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr stellt eine Gruppe von Radfahrern dar. Halten Sie sich als E-Bike Fahrer in der Gruppe aber an die oben genannten Regeln, kann ein reibungsloses Fahrerlebnis gewährleistet werden.

Gruppenreisen sind ein echtes Erlebnis: Gleichzeitig stehen gerade größere Verbände vor ganz neuen Herausforderungen. Denken Sie immer daran, dass Radfahrer in der Mitte nicht die beste Sicht auf den Verkehr haben – und sie müssen den Radfahrern vor ihnen vertrauen können. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld auf die wichtigsten Handzeichen zu einigen und einen Leiter zu wählen, der erfahren in der Gruppe ist.

Wenn Sie nach dem nächsten Vereinstreffen oder einer anderen Veranstaltung mit der Gruppe nach Hause fahren wollen, tun Sie und alle anderen das nüchtern: Schon eine kleine Lahmheit oder Unachtsamkeit kann eine große Massenkarambolage auslösen. Also Finger weg von Alkohol. Außerdem drohen auch betrunkenen Radfahrern in Flensburg Punkte, Bußgelder oder gar der Führerscheinentzug. Bei offensichtlicher Fahrweise oder Unfall ist mit einer Strafanzeige ab 0,3 Promille zu rechnen. Spaß haben ist erlaubt, aber Leichtsinn ist hier unangebracht. 

Darüber hinaus muss Ihr E-Bike, egal ob Sie alleine oder in einer Gruppe unterwegs sind, immer im straßentauglichem Zustand und mit angemessenen Vorder- und Rücklichtern ausgestattet sein.


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