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So fliegen Sie mit einem E-Bike

Aug 31, 2026

Auf dieser Seite

  • So fliegen Sie mit einem E-Bike
  • Kann man ein E-Bike per Flugzeug versenden?
  • So versenden Sie ein E-Bike international
  • Darf ich einen E-Bike-Akku im Flugzeug mitnehmen?
  • Gibt es Fluggesellschaften, die normale E-Bike-Akkus erlauben?
  • Brauche ich für den Flug mit einem E-Bike ohne Akku einen speziellen Fahrradkarton oder Hartschalenkoffer?
  • Darf ich ein faltbares E-Bike ohne Akku als Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen?

So fliegen Sie mit einem E-Bike

So fliegen Sie mit einem E-Bike

Das Reisen mit einem normalen E-Bike per Flugzeug ist grundsätzlich möglich. Einen herkömmlichen E-Bike-Akku dürfen Sie jedoch auf einem Passagierflug in der Regel weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck mitnehmen.

Nach den internationalen IATA-Gefahrgutvorschriften gelten für Lithium-Ionen-Akkus im Passagiergepäck strenge Grenzen. Akkus mit bis zu 100 Wattstunden (Wh) sind grundsätzlich zulässig. Akkus mit mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Fluggesellschaft mitgeführt werden. Da die meisten E-Bike-Akkus eine Kapazität von etwa 300 Wh bis über 750 Wh haben, überschreiten sie diese Grenze deutlich.

Strategie 1: E-Bike ohne Akku mitnehmen und Akku am Zielort besorgen

Dies ist für Reisende aus Deutschland häufig die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit, das eigene E-Bike mitzunehmen.

  1. Akku entfernen
    Nehmen Sie den Akku vollständig aus dem E-Bike und lassen Sie ihn zu Hause. Stellen Sie sicher, dass das Akkufach und die elektrischen Kontakte sauber sind und mit geeigneten Schutzkappen oder nicht leitendem Klebeband geschützt werden.
  2. E-Bike verpacken
    Demontieren oder drehen Sie je nach Bedarf Lenker, Pedale und Laufräder. Verpacken Sie das E-Bike sicher in einem stabilen Fahrradkoffer, einer gepolsterten Fahrradtasche oder einem geeigneten Fahrradkarton.
  3. Als Sport- oder Sperrgepäck aufgeben
    Geben Sie das verpackte E-Bike entsprechend den Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft als Fahrrad-, Sport- oder Sperrgepäck auf. Prüfen Sie vor der Reise die zulässigen Abmessungen und Gewichtsgrenzen. Häufig gelten Grenzen von 23 kg oder 32 kg, abhängig von Fluggesellschaft, Tarif und Strecke.
  4. Akku am Zielort besorgen
    • Akku mieten: Kontaktieren Sie vor der Reise einen Fahrrad- oder E-Bike-Händler am Zielort und reservieren Sie einen kompatiblen Akku.
    • Akku bei einem Verleih ausleihen: Einige spezialisierte Fahrradverleiher und Reiseanbieter vermieten Akkus für verbreitete Antriebssysteme wie Bosch, Shimano, Brose oder Specialized.

Strategie 2: Akku separat als Gefahrgut versenden

Wenn Sie Ihren eigenen E-Bike-Akku am Zielort benötigen, können Sie prüfen, ob er separat über einen entsprechend zugelassenen Transportdienstleister versendet werden kann.

  • Gefahrgutklassifizierung: Ein separat versendeter E-Bike-Akku wird in der Regel als UN 3480 (Lithium-Ionen-Batterien), Gefahrgutklasse 9 eingestuft.
  • Anforderungen: Ein großer E-Bike-Akku kann nicht einfach wie ein gewöhnliches Paket aufgegeben werden. Je nach Transportweg und Versandart gelten besondere Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Gefahrgutdokumentation.
  • Spezialisierten Dienstleister nutzen: Wenden Sie sich an eine Spedition oder einen Logistikdienstleister, der für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien als Gefahrgut zugelassen ist. Prüfen Sie vorab, ob der jeweilige Anbieter E-Bike-Akkus von Privatkunden akzeptiert.
  • Transportzeit: Gefahrguttransporte können mehr Zeit beanspruchen als normale Paketsendungen. Planen Sie insbesondere bei internationalen Sendungen ausreichend Zeit für Transport und Zollabfertigung ein.

Strategie 3: Mit modularen / flugtauglichen Akkus reisen

Bei einigen leichten oder speziell für Reisen entwickelten E-Bike-Systemen kommen kleinere, modulare Akkus zum Einsatz.

  • Einige Systeme verwenden einzelne Akkumodule mit einer Kapazität von unter 100 Wh bzw. bis zu 160 Wh.
  • Lithium-Ionen-Akkus mit maximal 100 Wh dürfen grundsätzlich im Handgepäck mitgeführt werden, sofern die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft eingehalten werden.
  • Akkus mit mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh benötigen die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft. Für Ersatzakkus gelten zusätzliche Mengenbeschränkungen.
  • Schützen Sie die Batteriekontakte mit nicht leitendem Klebeband, Schutzkappen oder einer geeigneten Einzelverpackung vor Kurzschlüssen.

Praktische Alternativen

  • E-Bike am Zielort mieten: Bei kürzeren Reisen kann es günstiger und unkomplizierter sein, am Zielort ein komplettes E-Bike zu mieten, anstatt Sperrgepäck- und Gefahrgutversandkosten zu bezahlen.
  • Komplettes E-Bike per Land- oder Seefracht versenden: Bei Reisen innerhalb Deutschlands oder Europas kann der Versand über einen geeigneten Landtransportdienstleister eine Alternative zum Flugtransport sein. Bei internationalen Reisen kann je nach Ziel auch See- oder Speditionsfracht infrage kommen. Für ein E-Bike mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku gelten dabei entsprechende Gefahrgutvorschriften, in der Regel unter UN 3481.

Kann man ein E-Bike per Flugzeug versenden?

Ja, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Der Hauptgrund dafür sind die Gefahrgutvorschriften für große Lithium-Ionen-Akkus.

1. Passagierflüge (Aufgabegepäck)

  • E-Bike-Akku – nicht zulässig: Herkömmliche E-Bike-Akkus haben meist eine Kapazität von 300 Wh bis über 750 Wh. Nach den internationalen IATA-Gefahrgutvorschriften dürfen Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh grundsätzlich im Handgepäck mitgeführt werden. Akkus mit mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh benötigen die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft. Ein normaler E-Bike-Akku liegt deutlich über dieser Grenze und darf daher auf Passagierflügen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
  • E-Bike ohne Akku – grundsätzlich möglich: Ist der Akku vollständig entfernt, kann das E-Bike je nach Bestimmungen der Fluggesellschaft als Fahrrad-, Sport- oder Sperrgepäck aufgegeben werden.

2. Spezialisierte Luftfracht / Cargo-Transport

Soll ein komplettes E-Bike einschließlich Akku per Flugzeug transportiert werden, ist dafür in der Regel ein entsprechend zugelassener Gefahrgut- bzw. Luftfrachtdienstleister erforderlich.

  • Gefahrgutklassifizierung: Lithium-Ionen-Batterien gehören zur Gefahrgutklasse 9:
    • UN 3481: Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt.
    • UN 3480: Lithium-Ionen-Batterien, die separat versendet werden.

Anforderungen

  • UN-38.3-Nachweis: Es muss nachgewiesen werden können, dass der Akku die vorgeschriebenen Transportprüfungen nach UN 38.3 bestanden hat.
  • Gefahrgutverpackung und Kennzeichnung: Je nach Versandart müssen geeignete Verpackungen sowie die vorgeschriebenen Gefahrgut- und Lithiumbatterie-Kennzeichnungen verwendet werden. Bei bestimmten Luftfrachtsendungen ist zusätzlich die Kennzeichnung „Cargo Aircraft Only“ (CAO) erforderlich.
  • Gefahrguterklärung (DGD): Falls vorgeschrieben, muss eine Dangerous Goods Declaration gemäß den geltenden Gefahrgutvorschriften erstellt werden.
  • Ladezustand (SoC): Für bestimmte Lithium-Ionen-Batterien im Lufttransport gelten Beschränkungen des Ladezustands. Insbesondere bei separat versendeten Akkus kann ein maximaler State of Charge (SoC) von 30 % vorgeschrieben sein.

Praktische Alternativen

  • Versand per Landtransport: Innerhalb Deutschlands oder Europas ist der Transport über einen geeigneten Paket-, Speditions- oder Gefahrgutdienstleister häufig günstiger und unkomplizierter als Luftfracht.
  • E-Bike ohne Akku mitnehmen und Akku mieten: Verpacken Sie das E-Bike ohne Akku als Sport- oder Sperrgepäck und mieten Sie am Zielort einen kompatiblen Akku bei einem Fahrrad- oder E-Bike-Händler.
  • Akku am Zielort besorgen oder separat versenden: Alternativ können Sie einen kompatiblen Akku am Zielort kaufen oder den eigenen Akku vorab über einen geeigneten Gefahrgutdienstleister versenden.

So versenden Sie ein E-Bike international

Beim internationalen Versand eines E-Bikes müssen strenge Gefahrgutvorschriften beachtet werden. Der Grund dafür ist der Lithium-Ionen-Akku: E-Bike-Akkus haben typischerweise eine Kapazität von 300 Wh bis über 750 Wh und unterliegen daher insbesondere beim Lufttransport besonderen Vorschriften.

Schritt 1: Versandart wählen

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, ein E-Bike aus Deutschland ins Ausland zu versenden:

1. Komplettes E-Bike einschließlich Akku versenden

Nutzen Sie einen Transport- oder Speditionsdienstleister, der für den Versand entsprechender Gefahrgüter zugelassen ist.

  • Je nach Zielland kommen See-, Straßen- oder spezialisierte Gefahrgut-Luftfracht infrage.
  • Je nach Transportart können eine Dangerous Goods Declaration (DGD), eine Kennzeichnung nach UN 3481 bzw. UN 3480 sowie entsprechende Batterienachweise wie der UN-38.3-Testbericht bzw. die UN-38.3-Testzusammenfassung erforderlich sein.

2. E-Bike ohne Akku versenden

Versenden Sie das E-Bike ohne Akku und kaufen oder mieten Sie am Zielort einen kompatiblen Akku.

  • Ohne Lithium-Ionen-Akku kann das E-Bike in der Regel ähnlich wie ein normales Fahrrad über einen geeigneten Paket- oder Speditionsdienstleister versendet werden.
  • Diese Variante ist häufig deutlich günstiger und reduziert den Aufwand für Gefahrgutabwicklung und Zollabfertigung.

Schritt 2: Akku für den Versand vorbereiten

Wenn der Akku zusammen mit dem E-Bike transportiert werden soll, gelten je nach Transportart besondere Anforderungen.

  • Ladezustand (SoC) beachten: Beim Lufttransport gelten besondere Vorschriften für den Ladezustand von Lithium-Ionen-Batterien. Bei bestimmten Versandarten kann ein maximaler State of Charge (SoC) von 30 % vorgeschrieben sein.
  • Kontakte schützen: Schalten Sie den Akku aus, entfernen Sie gegebenenfalls den Schlüssel und schützen Sie die Kontakte mit nicht leitendem Klebeband oder geeigneten Schutzkappen vor Kurzschlüssen.
  • Sicherheitsdatenblatt / UN-38.3-Nachweis bereithalten: Fordern Sie beim E-Bike- oder Akkuhersteller das Sicherheitsdatenblatt (SDS) sowie die UN-38.3-Testzusammenfassung an. Diese Unterlagen können vom Transportdienstleister oder bei der Zollabfertigung verlangt werden.

Schritt 3: E-Bike zerlegen und sicher verpacken

1. E-Bike gründlich reinigen

Reinigen Sie das Fahrrad vor dem internationalen Versand gründlich. Besonders Länder wie Australien und Neuseeland kontrollieren eingeführte Fahrräder streng auf Erde, Samen, Pflanzenreste und andere organische Verunreinigungen.

2. Abnehmbare Teile demontieren

  • Entfernen Sie Vorderrad und Pedale und drehen oder demontieren Sie den Lenker. Befestigen Sie ihn anschließend sicher am Rahmen.
  • Senken Sie die Sattelstütze ab oder nehmen Sie sie vollständig heraus.
  • Entfernen Sie nach Möglichkeit Displays, Spiegel, Beleuchtung und Fahrradtaschen und verpacken Sie diese separat.

3. Rahmen und Elektronik schützen

  • Setzen Sie Abstandshalter in die Vorderradgabel und gegebenenfalls in die Ausfallenden ein, um Beschädigungen durch Druck oder Stöße zu vermeiden.
  • Schützen Sie Rahmenrohre, Motorgehäuse und freiliegende Kabel mit dichtem Schaumstoff oder Luftpolsterfolie.
  • Bleibt der Akku am E-Bike, muss er entsprechend den Vorgaben des Transportdienstleisters sicher befestigt und gegen Bewegungen und Beschädigungen geschützt werden.

4. Stabilen Fahrradkarton verwenden

  • Verwenden Sie einen stabilen, doppelwelligen E-Bike- oder Fahrradkarton, der für das hohe Gewicht des Fahrrads ausgelegt ist.
  • Verschließen Sie sämtliche Nähte und Öffnungen mit stabilem, druckempfindlichem Paketklebeband mit einer Breite von mindestens 5–7,5 cm.

Schritt 4: Zolldokumente und Kennzeichnung vorbereiten

  • Handelsrechnung: Geben Sie eine eindeutige Warenbeschreibung an, beispielsweise „Elektrofahrrad mit integriertem 48-V-/14-Ah-Lithium-Ionen-Akku“, sowie den tatsächlichen Warenwert und die entsprechende Zolltarifnummer. Für Elektrofahrräder kommt häufig die Position HS 8711.60 zur Anwendung.
  • Gefahrgutkennzeichnung bei enthaltenem Akku:
    • Je nach Versandart und Verpackung ist eine entsprechende Kennzeichnung für UN 3481 – Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt erforderlich.
    • Beim Lufttransport kann zusätzlich die Kennzeichnung „Cargo Aircraft Only“ (CAO) vorgeschrieben sein.
  • Einfuhrabgaben und Umsatzsteuer: Prüfen Sie vor dem Versand, welche Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Mehrwertsteuer oder sonstigen Abgaben im Zielland für importierte E-Bikes gelten. Je nach Herkunfts- und Zielland können zusätzlich handelspolitische Maßnahmen wie Antidumpingzölle relevant sein.

Darf ich einen E-Bike-Akku im Flugzeug mitnehmen?

In fast allen Fällen lautet die Antwort: Nein, einen normalen E-Bike-Akku dürfen Sie nicht auf einem Passagierflug mitnehmen.

Nach den internationalen Luftverkehrs- und Gefahrgutvorschriften, insbesondere den IATA-Bestimmungen, gelten aufgrund der Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus strenge Kapazitätsgrenzen:

  • Bis 100 Wh: Darf grundsätzlich im Handgepäck mitgeführt werden, sofern die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft eingehalten werden.
  • Mehr als 100 Wh bis 160 Wh: Darf nur mit vorheriger Genehmigung der Fluggesellschaft im Handgepäck mitgeführt werden. Für Ersatzakkus gelten zusätzliche Mengenbeschränkungen.
  • Über 160 Wh: Darf auf normalen Passagierflügen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.

Warum normale E-Bike-Akkus nicht mitgenommen werden dürfen

Die meisten handelsüblichen E-Bikes verwenden Akkus mit einer Kapazität von etwa 300 Wh bis über 750 Wh. Damit liegen sie deutlich über der Grenze von 160 Wh für Lithium-Ionen-Akkus im Passagiergepäck.

Alternativen für Reisen mit dem E-Bike

  • Nur das E-Bike ohne Akku mitnehmen: Entfernen Sie den Akku vollständig und geben Sie das Fahrrad in einem geeigneten Fahrradkarton, einer Fahrradtasche oder einem Fahrradkoffer als Sport- bzw. Sperrgepäck auf.
  • Akku separat versenden: Versenden Sie den Akku über einen geeigneten Transport- oder Speditionsdienstleister, der Lithium-Ionen-Akkus als Gefahrgut befördern darf.
  • Akku am Zielort mieten: In beliebten Fahrradregionen bieten einige Fahrrad- und E-Bike-Händler kompatible Akkus oder komplette E-Bikes zur Miete an.
  • Modulare / reisetaugliche Akkus: Einige speziell für Reisen entwickelte oder besonders leichte E-Bikes verwenden austauschbare Akkumodule mit bis zu 100 Wh bzw. maximal 160 Wh. Abhängig von der Kapazität und den Bestimmungen der Fluggesellschaft können solche Akkus im Handgepäck mitgeführt werden; bei Akkus über 100 Wh ist eine vorherige Genehmigung der Airline erforderlich.

Gibt es Fluggesellschaften, die normale E-Bike-Akkus erlauben?

Nein, normale E-Bike-Akkus dürfen auf regulären Passagierflügen grundsätzlich nicht mitgenommen werden.

Internationale Luftverkehrs- und Gefahrgutvorschriften, insbesondere die Vorgaben von IATA und ICAO, schränken den Transport großer Lithium-Ionen-Akkus aufgrund des Risikos eines thermischen Durchgehens und eines möglichen Brandes während des Fluges stark ein.

Zulässige Grenzwerte im Vergleich zu normalen E-Bike-Akkus

Grenzwerte für Lithium-Ionen-Akkus

  • Akkus mit bis zu 100 Wattstunden (Wh) dürfen grundsätzlich im Handgepäck mitgeführt werden, sofern die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft eingehalten werden.
  • Akkus mit mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Fluggesellschaft mitgeführt werden. Für Ersatzakkus gelten zusätzliche Mengenbeschränkungen.
  • Lithium-Ionen-Akkus mit mehr als 160 Wh dürfen auf regulären Passagierflügen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.

Die Realität bei normalen E-Bike-Akkus

Typische E-Bike-Akkus in Deutschland haben eine Kapazität von etwa 300 Wh bis über 750 Wh und liegen damit deutlich über der Grenze von 160 Wh.

So reisen Radfahrer trotzdem mit ihrem E-Bike

  1. E-Bike ohne Akku mitnehmen
    Viele Fluggesellschaften erlauben die Mitnahme eines E-Bikes ohne Akku als Fahrrad-, Sport- oder Sperrgepäck. Einen kompatiblen Akku können Sie gegebenenfalls bei einem Fahrrad- oder E-Bike-Händler am Zielort mieten.
  2. Modulare / flugtaugliche Akkus verwenden
    Einige besonders leichte, kompakte oder speziell für Reisen entwickelte E-Bikes verwenden modulare Akkus mit bis zu 100 Wh bzw. maximal 160 Wh. Abhängig von der Kapazität können diese im Handgepäck mitgeführt werden. Bei mehr als 100 Wh ist eine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
  3. Versand per Spedition oder Gefahrguttransport
    Große E-Bike-Akkus können je nach Strecke und Anbieter über einen geeigneten Landtransportdienstleister oder als entsprechend deklarierte Gefahrgut-Luftfracht transportiert werden. Dafür gelten besondere Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation.

Brauche ich für den Flug mit einem E-Bike ohne Akku einen speziellen Fahrradkarton oder Hartschalenkoffer?

Sie benötigen nicht zwingend einen speziellen E-Bike-Karton oder einen Hartschalenkoffer. Die Verpackung muss jedoch die jeweiligen Gepäckbestimmungen der Fluggesellschaft für Fahrräder erfüllen. Sobald der Akku vollständig entfernt wurde, kann das E-Bike je nach Airline als Fahrrad-, Sport- oder Sperrgepäck aufgegeben werden.

Geeignete Verpackungsmöglichkeiten

  • Stabiler Fahrradkarton: Ein robuster Fahrradkarton aus doppelwelliger Wellpappe, wie er beispielsweise bei Fahrradhändlern erhältlich ist, wird von vielen Fluggesellschaften akzeptiert. Er ist vergleichsweise günstig und leicht, was insbesondere bei den zulässigen Gepäckgewichten von Vorteil ist.
  • Gepolsterte Fahrradtasche: Eine speziell für den Fahrradtransport entwickelte Fahrradtasche ist ebenfalls eine Möglichkeit, sofern die Fluggesellschaft diese Verpackungsart akzeptiert. Rahmen, Motor und elektrische Leitungen sollten zusätzlich mit Schaumstoff oder anderem Polstermaterial geschützt werden.
  • Hartschalen-Fahrradkoffer: Ein Hartschalenkoffer bietet den besten Schutz vor Stößen und Beschädigungen. Allerdings wiegen solche Koffer häufig bereits 10–15 kg und können dazu führen, dass das Gesamtgewicht die Gepäckgrenzen der Fluggesellschaft überschreitet. Häufig liegen diese bei 23 kg oder 32 kg.

Wichtige Anforderungen und Vorsichtsmaßnahmen

  • E-Bike-Akku entfernen: Herkömmliche E-Bike-Akkus mit mehr als 160 Wh dürfen auf regulären Passagierflügen nicht als normales Hand- oder Aufgabegepäck transportiert werden. Da die meisten E-Bike-Akkus etwa 300–750 Wh haben, müssen Sie den Akku entfernen und gegebenenfalls separat über einen geeigneten Gefahrgutdienstleister versenden oder am Zielort einen kompatiblen Akku mieten.
  • Antriebseinheit / Motor schützen: Schützen Sie insbesondere den Bereich um das Tretlager bzw. den Mittelmotor mit dichtem Schaumstoff oder Luftpolsterfolie vor Stößen.
  • Freiliegende elektrische Anschlüsse schützen: Decken Sie die Kontakte des Akkuanschlusses und andere freiliegende Steckverbindungen mit geeigneten Schutzkappen oder nicht leitendem Klebeband ab, um verbogene Kontakte, Feuchtigkeit und Kurzschlüsse zu vermeiden.
  • Abmessungen und Gewicht prüfen: Informieren Sie sich vor dem Flug über die Fahrrad-, Sport- und Sperrgepäckbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft. Achten Sie insbesondere auf die maximal zulässigen Abmessungen (Länge + Breite + Höhe) und das maximale Gewicht des Gepäckstücks.

Darf ich ein faltbares E-Bike ohne Akku als Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen?

In den meisten Fällen nein. Durch das Entfernen des Akkus entfällt zwar das Problem mit den Gefahrgutvorschriften für große Lithium-Ionen-Akkus, ein faltbares E-Bike überschreitet jedoch normalerweise die zulässigen Abmessungen und das Gewicht für Handgepäck.

1. Abmessungen für Handgepäck

Die zulässigen Handgepäckmaße unterscheiden sich je nach Fluggesellschaft. Bei vielen Airlines liegen sie ungefähr bei 55 x 40 x 20–23 cm.

Selbst sehr kompakte faltbare E-Bikes, beispielsweise elektrische Falträder mit 16-Zoll-Laufrädern, sind zusammengeklappt normalerweise größer als die zulässigen Handgepäckmaße und passen nicht in die Gepäckfächer über den Sitzen.

2. Gewichtsbeschränkungen

Viele europäische und internationale Fluggesellschaften begrenzen das Gewicht des Handgepäcks auf etwa 7–10 kg, wobei die genauen Grenzen von Airline und Tarif abhängen.

Selbst ohne Akku wiegen Rahmen, Motor und mechanische Komponenten eines faltbaren E-Bikes typischerweise etwa 14–20 kg. Damit ist das Fahrrad für die Mitnahme als normales Handgepäck in der Regel zu schwer.

Was Sie stattdessen tun können

  • E-Bike ohne Akku als Aufgabegepäck aufgeben: Viele Fluggesellschaften ermöglichen die Beförderung eines Fahrrads ohne E-Bike-Akku als Fahrrad-, Sport- oder Sperrgepäck. Verwenden Sie dafür eine geeignete Fahrradtasche oder einen Fahrradkoffer. Je nach Fluggesellschaft und Tarif können zusätzliche Gebühren für Sperr- oder Übergepäck anfallen.
  • Akku separat versenden oder am Zielort mieten: Nach den internationalen Luftverkehrsvorschriften dürfen Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh grundsätzlich im Handgepäck mitgeführt werden. Akkus mit mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh benötigen die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft. Da die meisten E-Bike-Akkus eine Kapazität von etwa 250–750 Wh haben, dürfen sie auf regulären Passagierflügen weder als normales Handgepäck noch als Aufgabegepäck mitgenommen werden.

     

    Sie müssen den Akku daher gegebenenfalls vorab über einen geeigneten Gefahrgutdienstleister versenden oder am Zielort einen kompatiblen Akku mieten.

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