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Wie bekommt man in Deutschland ein kostenloses E-Bike?
Ein komplett kostenloses E-Bike vom deutschen Staat gibt es nicht als bundesweites Standardprogramm. Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, ein E-Bike kostenlos oder mit sehr geringer Eigenbeteiligung zu erhalten – etwa über den Arbeitgeber, kommunale Förderprogramme, soziale Projekte, Gewinnspiele oder regionale Mobilitätsangebote.
1. Kostenloses E-Bike über den Arbeitgeber
Eine der interessantesten Möglichkeiten ist ein Dienstrad als zusätzliche Arbeitgeberleistung.
Überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein betriebliches Fahrrad oder E-Bike zur privaten Nutzung, kann dieser Vorteil nach § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei sein.
So funktioniert es:
- Fragen Sie Ihre Personalabteilung, ob ein Dienstrad- oder E-Bike-Programm angeboten wird.
- Prüfen Sie, ob der Arbeitgeber das E-Bike zusätzlich zum Gehalt übernimmt.
- Wählen Sie ein zugelassenes E-Bike beim teilnehmenden Händler.
- Der Arbeitgeber least oder kauft das Fahrrad und stellt es Ihnen zur Verfügung.
Übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Kosten, kann das E-Bike für Sie praktisch 0 € monatlich kosten.
Bei einer Gehaltsumwandlung ist das Fahrrad dagegen nicht wirklich kostenlos, da die Leasingrate indirekt aus dem Bruttogehalt finanziert wird. Für bestimmte betriebliche Fahrräder gelten jedoch weiterhin steuerliche Vergünstigungen.
2. Kommunale und regionale E-Bike-Förderprogramme
In Deutschland werden Fahrradförderungen häufig nicht bundesweit, sondern von Städten, Gemeinden, Bundesländern oder regionalen Einrichtungen angeboten.
Je nach Programm können gefördert werden:
- normale E-Bikes oder Pedelecs,
- E-Lastenräder,
- gewerblich genutzte Fahrräder,
- Fahrräder für Familien,
- Fahrräder für Menschen mit besonderen Mobilitätsbedürfnissen.
Die Förderhöhe und Voraussetzungen unterscheiden sich erheblich. Manche Programme zahlen einen festen Zuschuss, andere übernehmen einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises.
Suchen Sie online beispielsweise nach:
„E-Bike Förderung + [Ihre Stadt]“
„Pedelec Förderung + [Bundesland]“
„Lastenrad Förderung + [Ihre Stadt]“
Wichtig: Häufig muss der Förderantrag vor dem Kauf gestellt und bewilligt werden.
3. E-Bike über soziale Einrichtungen erhalten
Menschen mit geringem Einkommen können außerdem bei lokalen sozialen Einrichtungen nachfragen.
Mögliche Anlaufstellen sind Sozialkaufhäuser, Fahrradwerkstätten, gemeinnützige Vereine, Mobilitätsprojekte und lokale Stiftungen. Dort werden teilweise gespendete oder aufgearbeitete Fahrräder günstig oder kostenlos an berechtigte Personen weitergegeben.
Die Verfügbarkeit ist allerdings lokal unterschiedlich und ein kostenloses E-Bike kann nicht garantiert werden.
4. E-Bike durch Mobilitätsprojekte und Testprogramme
Einige Städte, Hochschulen, Unternehmen und Forschungsprojekte führen zeitlich begrenzte Programme für nachhaltige Mobilität durch.
Teilnehmer können dabei beispielsweise:
- ein E-Bike mehrere Wochen oder Monate kostenlos nutzen,
- ein Pedelec für den Arbeitsweg testen,
- ein Lastenrad kostenlos ausleihen,
- an einem Pilotprojekt für autofreie Mobilität teilnehmen.
Solche Angebote sind normalerweise regional begrenzt und haben nur eine bestimmte Anzahl verfügbarer Fahrräder.
5. Kostenlose E-Bike-Verlosungen
Eine weitere Möglichkeit sind seriöse Gewinnspiele von Fahrradherstellern, Fahrradhändlern, Mobilitätsveranstaltungen oder Medien.
Dabei sollten Sie vorsichtig sein: Ein echtes Gewinnspiel verlangt normalerweise keine hohe Bearbeitungsgebühr, Vorauszahlung oder Zahlung per Kryptowährung, damit Sie angeblich Ihr „kostenloses E-Bike“ erhalten.
6. E-Bike über den Arbeitgeber leasen
Falls ein komplett kostenloses Dienstrad nicht angeboten wird, kann Jobrad-Leasing per Gehaltsumwandlung eine günstigere Alternative zum normalen Kauf sein.
Typischerweise least der Arbeitgeber das Fahrrad und überlässt es dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung. Solche Leasingverträge laufen häufig über etwa 36 Monate.
Für bestimmte E-Bikes, die verkehrsrechtlich als Fahrräder gelten, bestehen besondere steuerliche Bewertungsregeln. Die aktuellen Regelungen unterscheiden außerdem zwischen normalen Pedelecs und schnelleren E-Bikes, die rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten können.
So gehen Sie am besten vor
Schritt 1: Fragen Sie zuerst Ihren Arbeitgeber nach einem vollständig bezahlten Dienstrad.
Schritt 2: Suchen Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde nach „E-Bike Förderung“, „Pedelec Förderung“ und „Lastenrad Förderung“.
Schritt 3: Prüfen Sie regionale Energie-, Klima- und Mobilitätsprogramme.
Schritt 4: Fragen Sie bei sozialen Fahrradprojekten und gemeinnützigen Organisationen in Ihrer Region nach.
Schritt 5: Kaufen Sie das E-Bike erst, nachdem Sie geprüft haben, ob bei einem Förderprogramm eine vorherige Antragstellung erforderlich ist.
Ein allgemeines Programm nach dem Prinzip „Antrag stellen und kostenloses E-Bike vom Staat bekommen“ gibt es in Deutschland nicht. Die besten Chancen auf ein E-Bike für 0 € oder mit sehr geringer Eigenbeteiligung bestehen über einen vollständig vom Arbeitgeber finanzierten Dienstrad-Vorteil, lokale Förderprogramme, soziale Projekte und zeitlich begrenzte Mobilitätsprogramme.
Wie bekommt man online ein kostenloses E-Bike von der deutschen Regierung?
Die deutsche Bundesregierung verschenkt keine zu 100 % kostenlosen E-Bikes an Privatpersonen. Es gibt jedoch offizielle Förderprogramme, steuerliche Vorteile und Unterstützungsangebote, die die Kosten erheblich reduzieren oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar vollständig übernehmen können.
Staatliche und offizielle Fördermöglichkeiten
1. Kommunale und regionale Zuschüsse
Es gibt zwar keine bundesweite Förderung für normale private E-Bikes, aber viele Städte, Gemeinden und Bundesländer bieten eigene Förderprogramme an.
- Die Zuschüsse liegen häufig zwischen 250 € und 1.500 € und können bei E-Lastenrädern (Lastenräder) höher ausfallen.
- Programme können beispielsweise von Städten und Kommunen angeboten werden.
- So beantragen Sie die Förderung: Prüfen Sie die Website Ihrer Stadtverwaltung oder Ihres Rathauses sowie Förderübersichten wie cargobike.jetzt.
- Wichtig: Bei vielen Programmen müssen Sie den Antrag stellen und die Bewilligung erhalten, bevor Sie das E-Bike kaufen.
2. Agentur für Arbeit / Jobcenter
Wenn Sie arbeitslos sind oder eine neue Arbeitsstelle antreten und für den Arbeitsweg ein Verkehrsmittel benötigen, weil öffentliche Verkehrsmittel nicht ausreichend verfügbar sind, können Sie möglicherweise eine Förderung über das Vermittlungsbudget oder andere Mobilitätshilfen beantragen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können 1.000 € bis 2.000 € für den Kauf eines Fahrrads oder E-Bikes zur Arbeitsaufnahme übernommen werden.
- Wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
- Stellen Sie den Antrag unbedingt vor dem Kauf des E-Bikes.
3. Gewerbliche E-Lastenrad-Förderung
Für gewerblich genutzte elektrische Lastenräder können spezielle staatliche Förderprogramme verfügbar sein.
- Zuschüsse können einen Teil der Anschaffungskosten übernehmen.
- Je nach Förderprogramm gelten bestimmte Höchstbeträge und Voraussetzungen.
- Anträge werden normalerweise über das zuständige offizielle Online-Förderportal gestellt.
Weitere Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren
4. Dienstrad-Leasing
Wenn Sie in Deutschland beschäftigt sind, kann Ihr Arbeitgeber ein E-Bike beispielsweise über JobRad, Company Bike oder BusinessBike anbieten.
- Die Finanzierung erfolgt häufig über eine Gehaltsumwandlung.
- Dadurch können die Gesamtkosten gegenüber einem normalen Kauf deutlich sinken.
- Einige Arbeitgeber übernehmen die monatlichen Leasingkosten vollständig als Zusatzleistung für ihre Mitarbeiter.
5. Gemeinnützige Organisationen und Fahrrad-Selbsthilfewerkstätten
In vielen deutschen Städten gibt es gemeinnützige Organisationen, soziale Fahrradprojekte und Fahrrad-Selbsthilfewerkstätten.
- Sie bieten teilweise reparierte oder generalüberholte Fahrräder kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr für Menschen mit niedrigem Einkommen an.
- Kostenlose E-Bikes sind dabei allerdings deutlich seltener als normale Fahrräder.
Wie vermeidet man Betrug mit kostenlosen E-Bikes in Deutschland?
Angebote wie „Kostenloses E-Bike vom Staat“, „Sie haben ein E-Bike gewonnen“ oder „0 € E-Bike – nur Versand bezahlen“ können attraktiv klingen. In Deutschland gibt es zwar echte Förderprogramme, Arbeitgeberangebote und Gewinnspiele, aber auch Fake-Shops und Betrüger nutzen das Interesse an kostenlosen E-Bikes, um Geld oder persönliche Daten zu stehlen.
1. Zahlen Sie keine Gebühr für einen angeblichen Gewinn
Ein besonders deutliches Warnsignal ist die Aufforderung, zunächst Geld zu bezahlen, bevor Sie Ihr „kostenloses“ E-Bike erhalten.
Betrüger verlangen beispielsweise:
- Bearbeitungsgebühren,
- Versandkosten,
- Versicherungsgebühren,
- Steuern oder Zollgebühren,
- Aktivierungsgebühren.
Die deutsche Polizei warnt ausdrücklich vor Gewinnversprechen, bei denen vor der Übergabe des Gewinns eine Gebühr oder andere Gegenleistung verlangt wird.
2. Prüfen Sie, ob Sie überhaupt teilgenommen haben
Sie erhalten plötzlich eine E-Mail oder WhatsApp-Nachricht:
„Herzlichen Glückwunsch! Sie haben ein kostenloses E-Bike gewonnen.“
Wenn Sie an keinem entsprechenden Gewinnspiel teilgenommen haben, sollten Sie besonders misstrauisch sein. Die Polizei weist darauf hin, dass unerwartete Gewinnmitteilungen eine typische Betrugsmasche darstellen.
3. Vorsicht bei „kostenlosen E-Bikes vom Staat“
Eine Anzeige kann behaupten:
„Neue deutsche E-Bike-Förderung – jeder Bürger bekommt ein kostenloses E-Bike.“
Klicken Sie nicht sofort auf „Jetzt beantragen“.
Prüfen Sie zunächst, welche Behörde, Stadt oder Organisation das Programm tatsächlich anbietet. Besuchen Sie die offizielle Website selbst, anstatt ausschließlich dem Link in einer Facebook-, Instagram-, TikTok- oder E-Mail-Werbung zu vertrauen.
4. Überprüfen Sie das Impressum
Eine seriöse deutsche Unternehmenswebsite sollte über ein nachvollziehbares Impressum verfügen.
Achten Sie insbesondere auf:
- vollständigen Unternehmensnamen,
- Geschäftsadresse,
- Kontaktmöglichkeiten,
- vertretungsberechtigte Person,
- gegebenenfalls Handelsregister und Registernummer.
Ein fehlendes Impressum ist laut Verbraucherzentrale ein klares Warnsignal. Allerdings können Betrüger auch fremde Unternehmensdaten kopieren. Deshalb sollten die Angaben zusätzlich überprüft werden.
5. Prüfen Sie die Internetadresse genau
Fake-Websites können bekannten Fahrradherstellern, Behörden oder Händlern täuschend ähnlich sehen.
Achten Sie auf ungewöhnliche Domains, zusätzliche Wörter, Schreibfehler oder verdächtige Domain-Endungen.
Beispielsweise könnte ein Betrüger statt der echten Herstelleradresse eine ähnlich aussehende Adresse verwenden.
Die Verbraucherzentrale nennt auffällige oder manipulierte Internetadressen als typisches Merkmal von Fake-Shops.
6. Nutzen Sie den Fakeshop-Finder
Wenn das kostenlose E-Bike von einem unbekannten Online-Shop angeboten wird, können Sie dessen Internetadresse mit dem kostenlosen Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen überprüfen.
Das Tool untersucht verschiedene Merkmale der Website und gibt eine erste Einschätzung zum möglichen Risiko.
Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale
7. Vermeiden Sie Vorkasse bei unbekannten Anbietern
Ein angeblich kostenloses E-Bike kostet 0 €, aber Sie sollen zunächst 39,90 € per Banküberweisung bezahlen?
Das ist ein erhebliches Warnsignal.
Fake-Shops zeigen teilweise zunächst mehrere Zahlungsmöglichkeiten an. Beim letzten Bestellschritt bleibt dann nur die Überweisung per Vorkasse übrig. Verbraucherzentrale und Polizei warnen vor diesem Muster.
8. Geben Sie nicht unnötig persönliche Daten weiter
Für ein angebliches Gratis-E-Bike sollten Sie nicht leichtfertig folgende Informationen übermitteln:
- Ausweiskopie,
- Online-Banking-Zugangsdaten,
- Kreditkartendaten,
- TAN oder PIN,
- unnötige Bankinformationen,
- Passwörter.
Betrüger können kostenlose Angebote nicht nur für direkten Zahlungsbetrug, sondern auch zum Sammeln persönlicher Daten einsetzen. Die Polizei empfiehlt ausdrücklich, bei verdächtigen Gewinnversprechen keine sensiblen Bank- oder Ausweisdaten herauszugeben.
9. Lassen Sie sich nicht von extremen Angeboten unter Druck setzen
Typische Formulierungen sind:
„Nur heute!“
„Nur noch 3 kostenlose E-Bikes verfügbar!“
„Antrag innerhalb von 10 Minuten abschließen!“
Zeitdruck soll verhindern, dass Sie das Angebot gründlich überprüfen.
Auch extrem niedrige Preise und unrealistisch gute Angebote gehören laut Verbraucherzentrale zu den typischen Warnsignalen von Fake-Shops.
10. Prüfen Sie Gewinnspiele direkt beim Unternehmen
Wenn angeblich eine bekannte E-Bike-Marke ein Fahrrad verschenkt, besuchen Sie die offizielle Website oder die verifizierten Social-Media-Kanäle des Unternehmens.
Suchen Sie dort nach dem Gewinnspiel.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Logos, Produktbilder oder Gütesiegel echt sind. Fake-Shops können solche Elemente kopieren und dadurch professionell wirken.
Was tun, wenn Sie bereits bezahlt haben?
Wenn Sie vermuten, auf einen kostenlosen E-Bike-Betrug hereingefallen zu sein, sollten Sie schnell handeln.
Kontaktieren Sie Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister und prüfen Sie, ob die Zahlung noch gestoppt oder zurückgebucht werden kann. Speichern Sie außerdem E-Mails, Rechnungen, Bestellbestätigungen, Chatverläufe und Screenshots der Website.
Bei einem Betrugsverdacht können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden und Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass bei Überweisungen schnelles Handeln besonders wichtig ist, da eine Rückholung unter Umständen nur für kurze Zeit möglich ist.