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- Übersicht: Darf man 2026 mit dem E-Bike auf dem Gehweg fahren? Alle 16 Bundesländer im Vergleich
- 1. Ist das E-Bike-Fahren auf Gehwegen in Deutschland erlaubt?
- 2. Welche Unterschiede gibt es zwischen Pedelec, E-Bike und S-Pedelec?
- 3. Welche Verkehrszeichen erlauben das E-Bike-Fahren auf Gehwegen?
- 4. E-Bike-Regeln auf Gehwegen in allen 16 Bundesländern (2026)
- 5. Die Gehweg-Regeln der einzelnen Bundesländer im Detail
- 6. Welche Bußgelder drohen 2026 beim E-Bike-Fahren auf dem Gehweg?
- 7. Wie schnell darf man mit einem E-Bike auf einem freigegebenen Gehweg fahren?
- 8. Häufig gestellte Fragen zum E-Bike-Fahren auf Gehwegen

Darf man in Deutschland mit einem E-Bike auf dem Gehweg fahren? Die kurze Antwort lautet: Nein, grundsätzlich ist das Fahren mit einem E-Bike auf einem normalen Gehweg verboten. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Kinder, deren Begleitpersonen und ausdrücklich für den Radverkehr freigegebene Gehwege.
Diese Regelung gilt 2026 in allen 16 deutschen Bundesländern, von Baden-Württemberg und Bayern über Nordrhein-Westfalen bis nach Schleswig-Holstein und Thüringen. Die rechtliche Grundlage bildet die bundesweit geltende Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere § 2 und die Anlage 2.
Dabei ist es wichtig, zwischen gewöhnlichen Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h, schnelleren S-Pedelecs und elektrisch angetriebenen Kleinkrafträdern zu unterscheiden. Nicht jedes Fahrzeug, das umgangssprachlich als E-Bike bezeichnet wird, unterliegt denselben Vorschriften.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Regeln 2026 gelten, wann die Nutzung eines Gehwegs erlaubt ist, welche Verkehrszeichen entscheidend sind und was E-Bike-Fahrer in jedem der 16 Bundesländer beachten müssen.
Übersicht: Darf man 2026 mit dem E-Bike auf dem Gehweg fahren? Alle 16 Bundesländer im Vergleich
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Gehweg-Regeln für gewöhnliche Pedelecs bis 25 km/h in allen 16 deutschen Bundesländern zusammen.
| Bundesland | Gehweg ohne Freigabe | Gehweg mit „Radverkehr frei“ | Besondere Hinweise |
|---|---|---|---|
|
Baden-Württemberg |
Verboten |
Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit |
Örtliche Freigaben, z. B. in Stuttgart und Bruchsal; besondere Regelungen für S-Pedelecs auf ausgewählten Radwegen möglich |
|
Bayern |
Verboten |
Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit |
In München gelten teilweise zeitlich begrenzte Freigaben für Fußgängerzonen |
|
Berlin |
Verboten |
Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit |
In öffentlichen Grünanlagen gelten zusätzliche Nutzungsregeln |
|
Brandenburg |
Verboten |
Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit |
Kontrollen gegen unerlaubtes Gehwegfahren, unter anderem in Potsdam |
|
Bremen |
Verboten |
Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit |
Auch in Fahrradstraßen bleiben Gehwege grundsätzlich Fußgängern vorbehalten |
|
Hamburg |
Verboten |
Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit |
Besondere Gehwegregeln für Kinder unter zehn Jahren und Begleitpersonen |
|
Hessen |
Verboten |
Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit |
Auf getrennten Geh- und Radwegen muss die ausgewiesene Radverkehrsseite benutzt werden |
|
Mecklenburg-Vorpommern |
Verboten |
Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit |
Besondere Beschilderungen an Promenaden, Küstenwegen und in Grünanlagen beachten |
|
Niedersachsen |
Verboten |
Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit |
Keine Benutzungspflicht für freigegebene Gehwege; Fahrbahn bleibt grundsätzlich erlaubt |
|
Nordrhein-Westfalen |
Verboten |
Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit |
Besondere Freigaben ausgewählter Radverkehrsanlagen für S-Pedelecs möglich |
|
Rheinland-Pfalz |
Verboten |
Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit |
In Mainz und anderen Städten gelten örtliche Freigaben für bestimmte Fußgängerzonen |
|
Saarland |
Verboten |
Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit |
Teile der Saarbrücker Bahnhofstraße sind für Radfahrer freigegeben |
|
Sachsen |
Verboten |
Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit |
Freigegebene Gehwegabschnitte vorhanden, z. B. in Leipzig; besondere Vorsicht an Kreuzungen |
|
Sachsen-Anhalt |
Verboten |
Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit |
In Magdeburg können bestimmte Gehwege ausdrücklich für Radfahrer freigegeben werden |
|
Schleswig-Holstein |
Verboten |
Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit |
Örtliche Freigaben, z. B. in Lübeck; auf touristischen Küstenwegen Beschilderung beachten |
|
Thüringen |
Verboten |
Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit |
Örtliche Radverkehrsführungen, z. B. in Jena; Kinder und Begleitpersonen unterliegen bundesweiten Ausnahmen |
Wichtige Hinweise:
- Bundesweite Regel: Erwachsene dürfen normale Gehwege grundsätzlich nicht mit einem Pedelec befahren.
- Ausnahmen: Kinder unter acht Jahren müssen grundsätzlich den Gehweg oder alternativ einen baulich getrennten Radweg benutzen. Kinder von acht bis unter zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen. Geeignete Aufsichtspersonen dürfen Kinder unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten.
- Geschwindigkeit: Auf Gehwegen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gilt Schrittgeschwindigkeit. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen gilt eine an den Fußverkehr angepasste Geschwindigkeit.
- S-Pedelecs: S-Pedelecs bis 45 km/h dürfen gewöhnliche Gehwege auch bei einer allgemeinen Fahrradfreigabe grundsätzlich nicht benutzen.
- Bußgelder: Unerlaubtes Gehwegfahren mit einem gewöhnlichen Pedelec kann je nach Verstoß und Folgen 55 € bis 100 € kosten.
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die bundesweite StVO und die jeweils gültige örtliche Beschilderung. Die genannten lokalen Beispiele stellen keine landesweiten Sondergenehmigungen dar.
1. Ist das E-Bike-Fahren auf Gehwegen in Deutschland erlaubt?
Die rechtlichen Grundlagen sind in § 2 Abs. 1, 4 und 5 StVO sowie in Anlage 2 zur StVO geregelt.
Grundsätzlich müssen Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen. Für Fahrräder und rechtlich gleichgestellte Pedelecs gelten zusätzliche Regeln zur Benutzung von Radwegen.
Ein ausschließlich für Fußgänger bestimmter Gehweg darf von Erwachsenen grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad oder Pedelec befahren werden.
Es gibt insbesondere diese Ausnahmen:
- Kinder unter acht Jahren: Sie müssen grundsätzlich den Gehweg benutzen, dürfen aber auch auf einem baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg fahren.
- Kinder ab acht und unter zehn Jahren: Sie dürfen zwischen Gehweg und den sonst zulässigen Radverkehrsflächen wählen.
- Begleitpersonen: Eine geeignete Aufsichtsperson darf ein Kind unter acht Jahren während der Begleitung auf dem Gehweg mit dem Fahrrad begleiten. Eine mindestens 16 Jahre alte Person gilt insbesondere als geeignet.
- Gehwege mit Zusatzzeichen „Radverkehr frei“: Auch Erwachsene dürfen diese Gehwege mit einem normalen Fahrrad oder rechtlich gleichgestellten Pedelec benutzen, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter besonderer Rücksichtnahme auf Fußgänger.
- Gemeinsame Geh- und Radwege: Diese sind ausdrücklich für beide Verkehrsarten bestimmt und dürfen von gewöhnlichen Fahrrädern und Pedelecs benutzt werden.
Eine zusätzliche Ausnahme ist das Schieben des E-Bikes: Wer absteigt und sein Fahrrad schiebt, darf grundsätzlich den Gehweg als Fußgänger benutzen.
Die Vorschriften ergeben sich aus der amtlichen Straßenverkehrs-Ordnung, § 2 und StVO, Anlage 2 – Verkehrszeichen.
2. Welche Unterschiede gibt es zwischen Pedelec, E-Bike und S-Pedelec?
Im Alltag wird das Wort E-Bike oft für jedes Fahrrad mit elektrischem Antrieb verwendet. Rechtlich ist diese Unterscheidung jedoch entscheidend.
| Fahrzeugtyp | Rechtliche Einordnung | Auf normalen Gehwegen erlaubt? |
|---|---|---|
| Pedelec bis 25 km/h, max. 250 W Nenndauerleistung | Fahrrad | Nein, außer bei gesetzlichen Ausnahmen |
| Pedelec mit Schiebehilfe bis 6 km/h | Fahrrad | Nein, außer bei gesetzlichen Ausnahmen |
| S-Pedelec bis 45 km/h | Kleinkraftrad | Nein |
| E-Bike mit selbstständigem Motorantrieb bis 25 km/h | In der Regel Kleinkraftrad/Mofa | Nein |
| Normales Fahrrad ohne Motor | Fahrrad | Nein, außer bei gesetzlichen Ausnahmen |
Ein gewöhnliches Pedelec darf einen für Fahrräder freigegebenen Gehweg benutzen. Dagegen wird ein S-Pedelec durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ grundsätzlich nicht zugelassen.
Auch die Tatsache, dass der Motor ausgeschaltet ist oder ein S-Pedelec langsam fährt, macht es während der Fahrt nicht automatisch zu einem gewöhnlichen Fahrrad.
Die rechtliche Gleichstellung gewöhnlicher Pedelecs mit Fahrrädern folgt aus § 63a StVZO und § 1 Abs. 3 StVG.
3. Welche Verkehrszeichen erlauben das E-Bike-Fahren auf Gehwegen?
Zeichen 239 – Gehweg
Ausschließlich für Fußgänger. Erwachsene dürfen dort mit einem Pedelec normalerweise nicht fahren.
Zeichen 239 mit Zusatzzeichen „Radverkehr frei“
Pedelecs bis 25 km/h sind erlaubt. Es gilt Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger haben Vorrang, und Radfahrende müssen nötigenfalls warten.
Zeichen 240 – Gemeinsamer Geh- und Radweg
Gewöhnliche Pedelecs dürfen den gemeinsam genutzten Weg befahren. Auf den Fußverkehr ist Rücksicht zu nehmen; erforderlichenfalls muss die Geschwindigkeit angepasst werden.
Zeichen 241 – Getrennter Rad- und Gehweg
Pedelec-Fahrer müssen auf dem für Fahrräder ausgewiesenen Bereich fahren. Die Fußgängerseite darf nicht als zusätzliche Radfahrfläche genutzt werden.
Wichtig: Ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist nicht dasselbe wie ein Gehweg mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“. Auf einem freigegebenen reinen Gehweg ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg schreibt die StVO dagegen eine an den Fußverkehr angepasste Geschwindigkeit vor, nicht ausnahmslos Schrittgeschwindigkeit.
Rechtsgrundlage: Anlage 2 StVO, Zeichen 239, 240 und 241.
4. E-Bike-Regeln auf Gehwegen in allen 16 Bundesländern (2026)
Die Straßenverkehrs-Ordnung ist Bundesrecht. Deshalb gelten in Baden-Württemberg grundsätzlich dieselben Regeln für das Fahren auf Gehwegen wie in Bayern, Berlin oder Sachsen.
Auch der Hessische Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 15. Juli 2026 (P.St. 2898) festgestellt, dass die bundesrechtlichen Vorschriften zum Verhältnis von Fuß- und Radverkehr auf Gehwegen abschließend geregelt sind. Die Bundesländer können daher nicht beliebig davon abweichende allgemeine Verkehrsregeln einführen.
Allerdings können die zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Rahmen der StVO bestimmte Gehwege für Fahrräder freigeben. Außerdem können örtliche Vorschriften für Parks, Grünanlagen oder andere besondere Flächen gelten.
Übersicht: Darf man 2026 mit einem Pedelec auf dem Gehweg fahren?
Die folgende Tabelle bezieht sich auf erwachsene Fahrer gewöhnlicher, rechtlich als Fahrrad eingestufter Pedelecs bis 25 km/h.
| Bundesland | Normaler Gehweg | Mit „Radverkehr frei“ | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Verboten | Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit | StVO |
| Bayern | Verboten | Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit | StVO |
| Berlin | Verboten | Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit | StVO |
| Brandenburg | Verboten | Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit | StVO |
| Bremen | Verboten | Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit | StVO |
| Hamburg | Verboten | Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit | StVO |
| Hessen | Verboten | Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit | StVO |
| Mecklenburg-Vorpommern | Verboten | Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit | StVO |
| Niedersachsen | Verboten | Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit | StVO |
| Nordrhein-Westfalen | Verboten | Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit | StVO |
| Rheinland-Pfalz | Verboten | Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit | StVO |
| Saarland | Verboten | Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit | StVO |
| Sachsen | Verboten | Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit | StVO |
| Sachsen-Anhalt | Verboten | Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit | StVO |
| Schleswig-Holstein | Verboten | Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit | StVO |
| Thüringen | Verboten | Erlaubt, Schrittgeschwindigkeit | StVO |
Hinweis: Die Tabelle beschreibt die allgemeine Rechtslage, nicht die konkrete Beschilderung jedes einzelnen Gehwegs. Die gesetzlichen Ausnahmen für Kinder und Begleitpersonen gelten in allen Bundesländern. Auch gemeinsame Geh- und Radwege dürfen entsprechend ihrer Beschilderung genutzt werden.
5. Die Gehweg-Regeln der einzelnen Bundesländer im Detail
5.1 Baden-Württemberg
Darf man mit dem E-Bike auf dem Gehweg fahren? Grundsätzlich nein. Erwachsene mit einem Pedelec müssen Radverkehrsanlagen oder die Fahrbahn benutzen, sofern keine ausdrücklich freigegebene Gehwegfläche vorhanden ist.
Die Landeshauptstadt Stuttgart erklärt ausdrücklich, dass Gehwege und Fußgängerzonen grundsätzlich Fußgängern vorbehalten sind. Erst mit einer entsprechenden Freigabe dürfen Radfahrende diese Flächen benutzen. Dann ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
Auch auf freigegebenen Gehwegen dürfen Fußgänger weder behindert noch gefährdet werden.
Ein konkretes Beispiel liefert die Stadt Bruchsal. Im Mai 2026 erinnerte die Straßenverkehrsbehörde daran, dass Gehwege mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ zwar mit dem Rad benutzt werden dürfen, diese Nutzung aber freiwillig ist. Anlass waren Beschwerden über zu schnell fahrende Radfahrende, darunter E-Bike-Nutzer, an einer Uferpromenade.
Besonderheit bei S-Pedelecs: Baden-Württemberg hat die Möglichkeit geschaffen, bestimmte Radverkehrsanlagen unter besonderen Voraussetzungen für S-Pedelecs freizugeben. Daraus entsteht jedoch kein allgemeines Recht, Gehwege zu befahren.
5.2 Bayern
In Bayern gilt ebenfalls das bundesweite Verbot, mit einem gewöhnlichen Pedelec auf einem ausschließlich für Fußgänger vorgesehenen Gehweg zu fahren.
In München können entsprechend beschilderte Fußwege und Fußgängerzonen für Radfahrende freigegeben sein. Dabei müssen Radfahrende ihre Geschwindigkeit anpassen, Fußgängern Vorrang gewähren und die jeweilige örtliche Regelung beachten.
Ein Beispiel ist die Münchner Altstadt: Nach den veröffentlichten Informationen der Stadt ist das Radfahren in der Altstadt-Fußgängerzone und in der Sendlinger Straße grundsätzlich zwischen 21 und 9 Uhr erlaubt. Am Viktualienmarkt gilt die Freigabe dagegen nur für bestimmte Verkehrsflächen; der als Gehweg beschilderte Marktbereich darf nicht befahren werden.
Diese Unterschiede zeigen, warum die Beschilderung vor Ort wichtiger ist als die bloße Zugehörigkeit zu einem Bundesland.
Für Pedelec-Fahrer bedeutet das: Ein freigegebener Fußweg ist kein schneller Ersatz für einen Radweg. Wer zügiger fahren möchte, sollte die zulässige Fahrbahn oder entsprechende Radverkehrsanlagen benutzen.
5.3 Berlin
In Berlin dürfen Erwachsene mit einem gewöhnlichen Pedelec auf reinen Gehwegen grundsätzlich nicht fahren. Ausnahmen bestehen für die bundesrechtlich geregelten Fälle und ausdrücklich freigegebene Wege.
Die Berliner Ordnungsämter kontrollieren unerlaubtes Gehwegfahren. Bei Schwerpunktkontrollen im Bezirk Treptow-Köpenick im April 2025 wurden mehr als 300 Verstöße festgestellt, davon 190 wegen unerlaubter Gehwegbenutzung.
Eine weitere Besonderheit betrifft öffentliche Grünanlagen. Dort gelten zusätzlich die Bestimmungen des Berliner Grünanlagengesetzes. Nicht jeder Fußweg in einem Park darf automatisch mit dem Fahrrad befahren werden. Das Land Berlin erklärt, dass Radfahren auf entsprechend gekennzeichneten Wegen möglich ist, während andere Wege dem Fußverkehr vorbehalten bleiben.
Praxisbeispiel: Wer mit seinem Pedelec durch den Treptower Park oder eine andere Berliner Grünanlage fahren möchte, muss die dortige Wegefreigabe beachten. Die Tatsache, dass ein Weg breit oder asphaltiert ist, genügt nicht.
5.4 Brandenburg
In Brandenburg ist das E-Bike-Fahren auf reinen Gehwegen für Erwachsene grundsätzlich verboten. Ein Pedelec wird rechtlich wie ein Fahrrad behandelt, sofern es die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Die Polizei Brandenburg hat im Juli 2026 in Potsdam Verkehrskontrollen durchgeführt und dabei auch unerlaubtes Gehwegfahren sowie Verstöße gegen vorgeschriebene Fahrtrichtungen angesprochen.
Für Fahrer in Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel oder Frankfurt (Oder) gelten dieselben grundlegenden Vorschriften.
Auf Gehwegen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ dürfen gewöhnliche Pedelecs fahren. Dabei muss Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden. Ohne eine entsprechende Freigabe müssen Erwachsene grundsätzlich auf den erlaubten Radverkehrsflächen oder der Fahrbahn bleiben.
5.5 Bremen
Auch Bremen folgt der bundesweiten StVO.
Auf gewöhnlichen Gehwegen dürfen Erwachsene weder Fahrrad noch Pedelec fahren, sofern keine Ausnahme vorliegt. Das gilt auch auf breiten Gehwegen in Wohngebieten oder Fahrradstraßen.
Die Bremer Verkehrsbehörde erläutert am Beispiel der Humboldtstraße ausdrücklich, dass Gehwege selbst innerhalb einer Fahrradstraße dem Fußverkehr dienen. Eine breite Gehwegfläche begründet keine automatische Fahrradfreigabe.
In der Innenstadt sind außerdem die besonderen Regelungen für Fußgängerzonen zu beachten. Die Stadt Bremen weist darauf hin, dass das Fahren in einer entsprechend ausgewiesenen Fußgängerzone ohne ausdrückliche Freigabe eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Wichtig: Die in Bremen bekannten Fahrradstraßen und Radpremiumrouten ändern nichts am grundsätzlichen Gehwegverbot.
5.6 Hamburg
In Hamburg ist das Fahren mit Pedelecs auf normalen Gehwegen für Erwachsene grundsätzlich verboten.
Die Stadt Hamburg informiert ausdrücklich über die Altersregeln für Kinder: Kinder unter acht Jahren müssen grundsätzlich auf dem Gehweg fahren, Kinder unter zehn Jahren dürfen ihn weiterhin benutzen.
Ist ein baulich getrennter Radweg vorhanden, können auch Kinder unter acht Jahren diesen nutzen. Geeignete Aufsichtspersonen dürfen unter den Voraussetzungen der StVO Kinder unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten.
Für erwachsene Pedelec-Fahrer ohne diesen Ausnahmegrund gilt dagegen: Auf freigegebenen Gehwegen ist nur Schrittgeschwindigkeit zulässig. Auf getrennten Geh- und Radwegen muss die jeweilige Radverkehrsseite benutzt werden.
Praxis-Tipp für Hamburg: Insbesondere auf stark besuchten Wegen in der Innenstadt, an Einkaufsstraßen und auf Wegen nahe der Alster sollte die örtliche Beschilderung sorgfältig geprüft werden.
5.7 Hessen
In Hessen dürfen Erwachsene gewöhnliche Gehwege grundsätzlich nicht mit einem Pedelec befahren.
Der offizielle Radroutenplaner Hessen erläutert die Unterschiede zwischen getrennten Geh- und Radwegen, gemeinsamen Wegen und Gehwegen mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“.
Auf einem getrennten Geh- und Radweg ist der Radverkehr auf den ausgewiesenen Radbereich beschränkt. Das Ausweichen auf die Fußgängerseite, beispielsweise zum Überholen, ist nicht zulässig.
Auf einem freigegebenen Gehweg dürfen Radfahrende dagegen selbst entscheiden, ob sie mit Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg fahren oder die Fahrbahn benutzen.
In Hessen ist außerdem das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 15. Juli 2026 besonders relevant. Es bestätigt, dass die grundlegenden straßenverkehrsrechtlichen Regeln für die gemeinsame Nutzung von Gehwegen durch Fußgänger und Radfahrer abschließend bundesrechtlich geregelt sind.
5.8 Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Erwachsene mit einem gewöhnlichen Pedelec ebenfalls nicht auf reinen Gehwegen fahren.
Die Landeshauptstadt Schwerin stellt einen Ratgeber zum richtigen Fahrradfahren zur Verfügung. Darin wird erläutert, dass Gehwege grundsätzlich nicht mit Fahrrädern befahren werden dürfen.
Nur wenn das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ vorhanden ist, dürfen Radfahrer die entsprechende Fläche mit Schrittgeschwindigkeit benutzen.
Diese Regel gilt sowohl in Schwerin als auch in Rostock, Neubrandenburg, Stralsund und anderen Städten.
Für touristische Strecken an der Ostseeküste ist eine weitere Unterscheidung wichtig: Ein Uferweg, eine Promenade oder ein Weg durch eine Grünanlage ist nicht automatisch ein Radweg. Entscheidend sind die jeweilige Widmung und Beschilderung sowie gegebenenfalls besondere örtliche Regelungen.
5.9 Niedersachsen
In Niedersachsen gelten für Pedelecs dieselben Gehwegregeln wie für gewöhnliche Fahrräder.
Kinder unter acht Jahren müssen grundsätzlich den Gehweg benutzen und dürfen alternativ auf baulich getrennten Radwegen fahren. Kinder unter zehn Jahren dürfen Gehwege weiterhin nutzen.
Erwachsene dürfen Gehwege nur bei einer entsprechenden gesetzlichen Ausnahme oder ausdrücklichen Freigabe befahren.
In einer Informationsbroschüre für Fahrrad- und Pedelec-Fahrende erläutert die Polizei Niedersachsen, dass auf freigegebenen Gehwegen Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist und keine Benutzungspflicht besteht.
Die praktische Bedeutung verdeutlicht eine landesweite Verkehrsaktion vom 29. April 2026: Das Innenministerium meldete 823 festgestellte Verstöße in der zusammengefassten Kategorie unerlaubtes Gehwegfahren, falsche Straßenseite und Fußgängerzone. Diese Zahl ist nicht ausschließlich auf Pedelecs oder Gehwege bezogen.
5.10 Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen dürfen gewöhnliche Pedelecs auf Gehwegen grundsätzlich nur dann fahren, wenn eine gesetzliche Ausnahme oder entsprechende Freigabe besteht.
Die Stadt Düsseldorf erläutert ausdrücklich, dass ein Gehweg mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ keine Benutzungspflicht begründet. Radfahrer dürfen die Fahrbahn als Alternative wählen.
Wer den freigegebenen Gehweg benutzt, muss Schrittgeschwindigkeit einhalten und darf Fußgänger weder gefährden noch behindern. Bei starkem Fußgängerverkehr kann es notwendig sein, abzusteigen.
Auch die Stadt Aachen erklärt, dass Radfahrende auf solchen Gehwegen lediglich zu Gast sind und der Fußverkehr Vorrang hat.
Besonderheit für schnellere E-Bikes: Nordrhein-Westfalen gehört zu den Bundesländern, die unter bestimmten Bedingungen die Freigabe ausgewählter Radverkehrsanlagen für S-Pedelecs ermöglichen. Dies gilt nicht pauschal für alle Radwege und erst recht nicht für gewöhnliche Gehwege.
5.11 Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz dürfen Erwachsene auf gewöhnlichen Gehwegen keine Pedelecs fahren, sofern keine Ausnahme besteht.
Die Landeshauptstadt Mainz stellt eine ausführliche FAQ-Seite zu den örtlichen Radverkehrsregeln bereit.
Die Stadt erklärt, dass Gehwege grundsätzlich nicht für den Radverkehr bestimmt sind. Ausnahmen gelten unter anderem für gemeinsame Geh- und Radwege sowie für Flächen mit dem Zusatzzeichen „Rad frei“.
In Fußgängerzonen gilt bei entsprechender Freigabe Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger haben Vorrang. In unübersichtlichen Situationen kann es notwendig sein, abzusteigen und das Fahrrad zu schieben.
Mainz weist außerdem darauf hin, dass das fahrende Überqueren eines Zebrastreifens nicht automatisch den Vorrang eines Fußgängers begründet.
Die Regeln gelten grundsätzlich ebenso in Koblenz, Trier, Ludwigshafen und Kaiserslautern. Die örtlichen Freigaben können unterschiedlich sein.
5.12 Saarland
Auch im Saarland dürfen Erwachsene gewöhnliche Gehwege grundsätzlich nicht mit einem Pedelec befahren.
Die Stadt Saarbrücken erläutert die bundesweiten Kinderregeln und weist darauf hin, dass auf Fußgängerverkehr besondere Rücksicht genommen werden muss.
Ein interessantes örtliches Beispiel ist die Bahnhofstraße in Saarbrücken. Diese stark frequentierte Fußgängerzone ist nach den Angaben der Stadt für den Radverkehr freigegeben.
Allerdings müssen Radfahrende dort langsam und vorausschauend fahren. Die Stadt nennt für Schrittgeschwindigkeit einen Orientierungsbereich von etwa 4 bis 7 km/h. Fußgänger haben Vorrang, und nötigenfalls müssen Radfahrende anhalten.
Außerdem sind nicht alle Wege in den Saarbrücker Parks für Fahrräder freigegeben. Im Deutsch-Französischen Garten müssen Radfahrende beispielsweise die entsprechend ausgewiesene Radroute nutzen.
5.13 Sachsen
In Sachsen gilt das bundesweite Gehwegverbot ebenfalls für gewöhnliche Pedelecs.
Das gilt für Dresden, Leipzig, Chemnitz und weitere sächsische Städte gleichermaßen.
Eine ausdrückliche Freigabe durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ erlaubt jedoch die Nutzung eines bestimmten Gehwegabschnitts mit Schrittgeschwindigkeit.
Dass solche freigegebenen Gehwege tatsächlich bestehen, zeigt eine Polizeimeldung aus Leipzig vom August 2025. Dort wurde ein Unfall zwischen einem E-Bike-Fahrer und einer Straßenbahn gemeldet, nachdem der Fahrer zuvor auf einem mit „Radfahrer frei“ gekennzeichneten Gehweg an der Lützner Straße unterwegs gewesen war.
Das Beispiel zeigt zugleich die Bedeutung besonderer Vorsicht an Kreuzungen und Einmündungen.
Für Pedelec-Fahrer in Sachsen gilt: Die Freigabe eines Gehwegs bedeutet nicht automatisch, dass die anschließende Kreuzung oder eine weiterführende Fußgängerfläche in gleicher Weise benutzt werden darf. Verkehrszeichen und Vorfahrtsregeln müssen weiterhin beachtet werden.
5.14 Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt dürfen Erwachsene nicht mit einem gewöhnlichen Pedelec auf ausschließlich für Fußgänger bestimmten Gehwegen fahren.
Eine Ausnahme besteht bei ausdrücklich freigegebenen Gehwegen. Dort gilt Schrittgeschwindigkeit und der Vorrang des Fußverkehrs.
Die Stadt Magdeburg erläutert in ihrer Radverkehrskonzeption die Funktion des Zusatzzeichens „Radfahrer frei“. Dieses ermöglicht die freiwillige Benutzung bestimmter Gehwege, während die Fahrbahn weiterhin als Alternative zur Verfügung steht.
Auch aktuelle Verkehrsplanungen der Stadt unterscheiden zwischen getrennten Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen und Gehwegen, deren Mitbenutzung durch Radfahrende ausdrücklich vorgesehen werden kann.
Für Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau und andere Gemeinden bleibt deshalb die Beschilderung des jeweiligen Streckenabschnitts entscheidend.
5.15 Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gelten dieselben bundesweiten StVO-Regeln.
Die Stadt Lübeck erläuterte beispielsweise im Mai 2024 eine neue Verkehrsführung im Teutendorfer Weg. Dabei wurde die verpflichtende Nutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs auf der Nordseite aufgehoben. Bestimmte Abschnitte wurden weiterhin mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ für Radfahrende zugelassen.
Dort können Radfahrende zwischen den jeweils erlaubten Verkehrsflächen wählen. Auf dem freigegebenen Gehweg ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
Auch die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass diese Vorgabe ernst zu nehmen ist. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in einem Beschluss vom 14. November 2022 (7 U 113/22) darauf hingewiesen, dass selbst bei ausdrücklich freigegebenen Gehwegen eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit des Radfahrers bei der Haftungsverteilung nach einem Unfall berücksichtigt werden kann.
Besonders für touristische Gebiete: An Promenaden, Strandwegen und stark frequentierten Küstenwegen sollten Pedelec-Fahrer die konkrete Beschilderung prüfen. Eine schöne oder breite Wegeführung bedeutet nicht automatisch, dass dort Radfahren erlaubt ist.
5.16 Thüringen
In Thüringen dürfen Erwachsene mit einem gewöhnlichen Pedelec grundsätzlich nicht auf reinen Gehwegen fahren.
Der offizielle Radroutenplaner Thüringen erläutert die gesetzlichen Ausnahmen für Kinder und deren Begleitpersonen. Kinder unter acht Jahren müssen grundsätzlich Gehwege oder alternativ baulich getrennte Radwege benutzen. Ältere Kinder unter zehn Jahren dürfen weiterhin auf Gehwegen fahren.
Eine geeignete Aufsichtsperson darf ein Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg mit dem Fahrrad begleiten.
Die Stadt Jena arbeitet zudem an einer stärkeren Trennung von Fuß- und Radverkehr. Im September 2026 wurde über die weitgehend fertiggestellte Fahrradstraße in der Jahnstraße und Talstraße informiert. Mit dieser Verbindung soll der Radverkehr gebündelt und der Lommerweg stärker dem Fußverkehr vorbehalten werden.
Für die konkrete Gehwegbenutzung bleibt aber auch dort die bundesweite StVO mit der örtlichen Beschilderung entscheidend.
6. Welche Bußgelder drohen 2026 beim E-Bike-Fahren auf dem Gehweg?
Wer mit einem rechtlich als Fahrrad eingestuften Pedelec unerlaubt einen Gehweg benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Nach der Bußgeldkatalog-Verordnung gelten für die vorschriftswidrige Gehwegbenutzung nach § 2 Abs. 1 StVO folgende Regelsätze:
| Verstoß | Regelsatz 2026 |
|---|---|
| Gehweg vorschriftswidrig benutzt | 55 € |
| Mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 70 € |
| Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 80 € |
| Mit Sachbeschädigung | 100 € |
Die Tabelle gibt die Regelsätze nach den Nummern 2 bis 2.3 der Anlage zur BKatV wieder. Bei Verstößen gegen ausdrücklich beschilderte Verkehrsverbote können andere Tatbestände und Beträge maßgeblich sein.
Zusätzlich können nach einem Unfall zivilrechtliche Schadensersatzforderungen entstehen. Bei Personenschäden kann die finanzielle Belastung deutlich über dem eigentlichen Bußgeld liegen.
7. Wie schnell darf man mit einem E-Bike auf einem freigegebenen Gehweg fahren?
Auf einem Gehweg mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gilt Schrittgeschwindigkeit.
Die StVO schreibt allerdings keinen bundesweit einheitlichen festen Zahlenwert in km/h für den Begriff Schrittgeschwindigkeit vor.
Als vorsichtige praktische Orientierung werden häufig etwa 4 bis 7 km/h genannt. Maßgeblich sind immer die Verkehrssituation und die Pflicht, Fußgänger nicht zu gefährden oder zu behindern.
Dabei sollten Pedelec-Fahrer folgende Verhaltensweisen beachten:
- Frühzeitig abbremsen, wenn Fußgänger, Kinder oder Menschen mit Gehhilfen entgegenkommen.
- Nicht versuchen, sich zwischen Fußgängern hindurchzudrängen.
- Bei unübersichtlichen Situationen warten oder absteigen.
- Ausreichenden seitlichen Abstand einhalten.
- Beim Passieren von Grundstücksausfahrten und Kreuzungen besonders vorsichtig fahren.
Auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg nach Zeichen 240 gilt hingegen keine ausnahmslose Schrittgeschwindigkeitspflicht. Dort muss die Geschwindigkeit erforderlichenfalls an den Fußgängerverkehr angepasst werden.
8. Häufig gestellte Fragen zum E-Bike-Fahren auf Gehwegen
Darf ich mit einem E-Bike auf dem Bürgersteig fahren, wenn kein Radweg vorhanden ist?
Nein. Das Fehlen eines Radwegs erlaubt Erwachsenen nicht automatisch, den Gehweg zu benutzen.
Mit einem gewöhnlichen Pedelec müssen Sie grundsätzlich die Fahrbahn benutzen, wenn keine zulässige Radverkehrsanlage oder Gehwegfreigabe vorhanden ist.
Darf ich mit ausgeschaltetem E-Bike-Motor auf dem Gehweg fahren?
Nein. Auch mit ausgeschaltetem Motor bleiben Sie beim Fahren rechtlich auf einem Fahrrad beziehungsweise dem entsprechenden Fahrzeugtyp.
Sie dürfen das Pedelec aber absteigen und schieben, sofern Sie dadurch Fußgänger nicht behindern.
Darf ich mit einem E-Bike in der Fußgängerzone fahren?
Nur wenn der Radverkehr dort ausdrücklich zugelassen ist.
Die Freigabe kann beispielsweise durch ein Zusatzzeichen oder eine zeitlich begrenzte Erlaubnis erfolgen. Dann gilt grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit, und der Fußverkehr hat Vorrang.
Darf ich als Senior mit einem E-Bike auf dem Gehweg fahren?
Das Alter allein begründet keine Ausnahme vom Gehwegverbot.
Auch ältere Menschen müssen mit einem gewöhnlichen Pedelec grundsätzlich die zulässigen Radverkehrsanlagen oder die Fahrbahn benutzen.
Ein freigegebener Gehweg kann jedoch eine legale Alternative darstellen, sofern Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird.
Dürfen Kinder mit einem E-Bike auf dem Gehweg fahren?
Wenn das Fahrzeug tatsächlich als gewöhnliches Fahrrad beziehungsweise Pedelec eingestuft wird, gelten grundsätzlich die Fahrradregeln für Kinder.
Unter acht Jahren besteht grundsätzlich die Gehwegbenutzungspflicht, soweit nicht ein baulich getrennter Radweg genutzt wird. Zwischen dem achten und zehnten Geburtstag ist die Gehwegbenutzung erlaubt, aber nicht verpflichtend.
Diese Regelung gilt nicht automatisch für motorisierte Kleinkrafträder oder S-Pedelecs.
Darf ich mein Kind mit einem Pedelec auf dem Gehweg begleiten?
Ja, wenn das Kind unter acht Jahre alt ist und die Voraussetzungen des § 2 Abs. 5 StVO erfüllt sind.
Eine geeignete Aufsichtsperson, insbesondere eine Person ab 16 Jahren, darf das Kind während der Begleitung mit dem Fahrrad beziehungsweise einem rechtlich gleichgestellten Pedelec auf dem Gehweg begleiten.
Bei der Überquerung einer Fahrbahn müssen die Kinder und die auf dem Gehweg mitfahrende Aufsichtsperson absteigen.
Darf ich mit einem S-Pedelec auf dem Gehweg fahren?
Grundsätzlich nein.
S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h werden rechtlich als Kleinkrafträder eingestuft. Die allgemeine Freigabe für Fahrräder reicht deshalb nicht aus.
In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gibt es besondere Möglichkeiten zur Freigabe ausgewählter Radverkehrsanlagen für S-Pedelecs. Solche Ausnahmen müssen ausdrücklich bestehen und dürfen nicht mit einer allgemeinen Gehwegerlaubnis verwechselt werden.
Darf ich auf dem Zebrastreifen mit dem E-Bike fahren?
Das fahrende Überqueren eines Zebrastreifens verschafft Pedelec-Fahrern nicht die besondere Bevorrechtigung von Fußgängern.
Wer absteigt und das Fahrrad schiebt, ist beim Überqueren grundsätzlich als Fußgänger einzuordnen.
Fahrende Kinder und begleitende Aufsichtspersonen müssen außerdem die besondere Abstiegsregel des § 2 Abs. 5 StVO beachten, wenn sie zuvor den Gehweg benutzt haben.
Gilt das Gleiche für E-Scooter?
Nein, E-Scooter unterliegen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).
Im Oktober 2026 gilt eine allgemeine Gehwegfreigabe mit „Radverkehr frei“ für E-Scooter noch nicht automatisch. Für diese Fahrzeuge ist grundsätzlich eine ausdrückliche Freigabe nach den einschlägigen Vorschriften notwendig.
Das Bundesverkehrsministerium kündigt eine Änderung zum 1. März 2027 an. Ab diesem Zeitpunkt sollen die entsprechenden Fahrradfreigaben grundsätzlich auch für Elektrokleinstfahrzeuge gelten. Diese künftige Regel darf nicht mit der Rechtslage 2026 verwechselt werden.